RS OGH 1991/12/17 4Ob137/91, 4Ob34/01f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1991
beobachten
merken

Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des § 2 UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 137/91
    Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91
    Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f
  • 4 Ob 34/01f
    Entscheidungstext OGH 03.04.2001 4 Ob 34/01f
    Auch; nur: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079467

Dokumentnummer

JJR_19911217_OGH0002_0040OB00137_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten