Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignungsantrag beiliegenden Lageplan gelb gefärbelten Teilfläche des Grundstückes 5.900/1 in EZ 4.409 KG Rankweil im Ausmaß von 2.410 m2 zugunsten des L*** V*** durch Enteignung in Anspruch gen... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der OÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1982 En-1820/19-1982/Rö wurden nach den Bestimmungen der §§ 17 ff des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 LGBl. 1/1971 zu Gunsten der nunmehrigen Antragsgegnerin für den dauernden Bestand ihrer mit Bescheid vom 8. August 1977 rechtskräftig bewilligten 110 KV-Leitung, auf den im einzelnen genannten, zum Forstgut Ebenzweier gehörenden Grundstücken der EZ 191 KG Orth-Altmünster und der EZ 147 KG Gmundner-Berg im Enteignungswe... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwischen... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz: Die nach baurechtlichen Vorschriften von den zuständigen Organen der Gemeinde bescheidmäßig angeordnete Verpflichtung zur (kostenlosen) Abtretung von Grundflächen ist bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht in Anschlag zu bringen, wenn jener Straßenzug, zu dessen Ausbau seitens der Gemeinde die Abtretungsverpflichtung verfügt wurde, in der Folge - etwa wegen Änderung des Bundesstraßenrechtes - in die Bund... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 11. Mai 1981 wurde eine Teilfläche des der Antragstellerin zu 434/1920 Anteilen gehörigen Grundstückes 1091/8 (EZ 1469 II KG Wilten) im Ausmaß von 275 m2 für Zwecke des Ausbaues der Bundesstraßen B 174 (Innsbrucker Straße) und B 171 (Tiroler Straße) enteignet. Die in diesem Bescheid enthaltenen Flächenangaben sind Vorausmaße vorbehaltlich allfälliger Änderungen aufgrund der Endvermessungsergebnisse. Als Enteignungsentsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung für die mit Bescheid der NÖ. L*** vom 15. Mai 1981, GZ II/3-552-R-1/1, zum Naturdenkmal erklärte Fläche des Grundstücks 4660, KG Altlichtenwarth der Antragsteller mit insgesamt S 63.000,-- fest. Es ging davon aus, daß das Ausmaß der zum Naturdenkmal erklärten Grundfläche einschließlich der unmittelbar angrenzenden, nicht bewirtschafteten Fläche 5423 m2 beträgt. Dabei nahm es auf den Verkehrswert der enteigneten Fläche... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund rechtskräftigen Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde Seefeld wurde gemäß § 18 Abs. 1 Tiroler Bauordnung, LGBl. 1974/42, zu Straßenbauzwecken aus der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundparzelle Nr. 73/3, EZ 558 KG Seefeld, eine Fläche von 350 m2 und aus der ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Grundparzelle Nr. 73/4, EZ 551 KG Seefeld eine Fläche von 644 m2 gegen Festsetzung einer Entschädigung von jeweils S 500,-- pro Quadratmeter enteignet... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 AEisbEG §24ZPO §503 E4c4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVC: LBG §3
Rechtssatz: Die Wahl der Bewertungsmethode im Enteignungsverfahren ist als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage vom OGH überprüfbar, wenn das Rekursgericht die von den Sachverständigen gewählte Bewertungsmethode ohne Änderung in der Sachverhaltsgrundlage auf Grund rein abstrakter Argumente modifiziert und hiedurch zu anderen Ergebnissen gelangt als... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz: Kaufinteressenten bieten je nach Lage, Beschaffenheit, Aufschließungsgrad und anderen wertbestimmenden Gesichtspunkten mit unter auch voneinander stark abweichende Preise; daher wird das Vergleichswertverfahren den konkreten Verhältnissen im allgemeinen umso gerechter, je mehr - auch sehr unterschiedliche - Werte in das Verfahren einbezogen werden. Nur solche Werte, von denen feststeht, daß sie nicht zu berücksichtige... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17. Februar 1983 nahm der Landeshauptmann von Oberösterreich für den Ausbau der B 139 Kremstalstraße im Baulos "Traun" das Eigentum des Antragstellers an einer Fläche von insgesamt 3040 m2 betreffend die Liegenschaften EZ 57 (Teile der Grundstücke 49/1, 43/2 und 1769/1), EZ 609 (Grundstück 13 und Teile des Grundstückes 12) sowie EZ 369 (Teile des Grundstückes 1772/9) jeweils KG Traun einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und des Bewuchses durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10.Jänner 1977 wurde zum Zwecke der Errichtung der S 42 Paß Thurn Schnellstraße "Tangente Kitzbühel" die im Eigentum des Antragstellers stehende Liegenschaft EZ 203 II KG Kitzbühel-Land, bestehend aus den 1556 und 962 m2 großen Grundstücken Nr.3037/3 Acker und 3035/6 Wiese/Rain nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 dauernd und lastenfrei zur Gänze enteignet und hiefür eine Enteignungsentschädigung von insg... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz: Wenn die Verwaltungsbehörde die Rechtsverhältnisse an den auf den enteigneten Flächen stehenden Überbauten irrig beurteilte und meinte, nur der Grundeigentümer sei zu enteignen, hat dies zur Folge, daß der Erbauer und Eigentümer der Überbauten jedenfalls insoweit den Bescheid nicht gegen sich gelten lassen muß, als er in seine Eigentumsrechte an den Bauwerken auf fremden Grund eingreifen würde. Ent... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz: Gegen § 18 Abs 2 BStG 1971 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Entscheidung im Entschädigungsverfahren bindet mangels Beteiligung des Bestandnehmers im Verhältnis des Eigentümers zum Bestandnehmer nicht. Daher wird auch über die Entschädigung des Bestandnehmers in diesem Verfahren nicht abgesprochen. Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich. VfGH vom 14.05.1981, B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf den Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 6.4.1982, GZ 3-328 Se 26/227 - 1982, womit zugunsten der klagenden Partei R*** Ö*** für den Bau von Schnellstraßen im Baulos "Schnellstraßendreieck Bruck an der Mur" unter anderem Flächen der Grundstücke 746/8, 746/9 und 746/10 der EZ 1349 KG Bruck an der Mur enteignet wurden, und auf die erfolgte Leistung der Entschädigung begehrte die Klägerin von der Beklagten M***-G*** M.B.H. die Räumung de... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Die Wahl der Ermittlungsmethode (Vergleichswertmethode, Ertragswertmethode und Sachwertverfahren) im Einzelfall ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre. Es muss jene Wertermittlungsmethode herangezogen werden, die am besten geeignet erscheint. Bei einem Auseinanderfallen der nach den einzelnen Methoden errechneten Werte ist jedoch zu beachten, dass der Verkehrswert kaum je niedriger sein wird... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §7 Abs2
Rechtssatz: Vorwirkungen der Enteignung, etwa die Verfügung einer Bausperre oder die Widmung als Verkehrsfläche und die dadurch bewirkte Wertminderung der enteigneten Fläche sind bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 530/85 Entscheidungstext OGH 05.06.1986 6 Ob 530/85... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Die Enteignungsentschädigung ist auf diejenige fiktive Nutzungsmöglichkeit abzustellen, die sich für die enteignete Fläche am Wertermittlungsstichtag ergeben hätte, wenn die Verkehrsflächenwidmung oder Bausperre nicht erfolgt wäre. Es ist zu prüfen, wie die als Verkehrsfläche gewidmeten Grundstücke für den Fall, daß keine Verkehrsfläche benötigt worden wäre, wahrscheinlich gewidmet worden wären. ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Wie weit im Wertermittlungsverfahren auch auf den Sachwert Bedacht genommen werden kann, ist nach § 3 der Liegenschaftsbewertungsrichtlinien zu beurteilen. Bei der Schätzung ist auf die Liegenschaftsbewertungsrichtlinien als Niederschlag des gegenwärtigen Standes des Schätzungsfachwissens in Österreich Bedacht zu nehmen und ein Abweichen von diesen Richtlinien von den Sachverständigen zu begründen. ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Bei durch eine Betriebsverlegung unbrauchbar gewordenen Einrichtungen und Anlagen ist nur deren Zeitwert zuzüglich der Finanzierungskosten für die Wertdifferenz zwischen dem Zeitwert der unbrauchbar gewordenen Anlagen und den Anschaffungskosten der neuen Anlagen für die Dauer der Restnutzungszeit der alten Anlagen in Rechnung zu stellen. Sind die unbrauchbaren alten Anlagen unverwertbar, muß der Anscha... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Auch bei Geschäften zwischen zwei Gebietskörperschaften kann nicht generell gesagt werden, daß die dabei vereinbarten Preise nicht den üblichen Preisen am freien Grundstücksmarkt entsprechen. Vielmehr haben auch hier die Sachverständigen genau zu prüfen, ob und aus welchen Gründen die in einem konkreten Fall zwischen Gebietskörperschaften vereinbarten Preise aus dem Rahmen der auf dem freien Grundstück... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 6. April 1978 sowie dem Berichtigungsbescheid vom 28.April 1978 hat die R*** Ö*** für die Umgestaltung der B 127 Rohrbacherstraße im Baulos "Urfahrwände-Puchenau", Einbindung Rudolfstraße, erste Ausbaustufe, gemäß den §§ 17 und 20 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr.286, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den nachangeführten Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich des darauf befindlichen Bew... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann entschied mit dem Enteignungsbescheid vom 13. Juni 1980, daß aus den je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücken 76 und 144 in der EZ 9 KG Mauer Teilflächen von 680 m2 und 1850 m2 für den Ausbau der Wallerner Bundesstraße B 134 im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden und bestimmte die Höhe der Entschädigung mit S 127.680,- (§ 17 und § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BStG). Im Bescheid war die Höhe der Entschädigung mit S 48,- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Grundstückes 2593/1 KG Lend, in Natur rechtsseitiger Mühlgang. Nachbargrundstücke sind auf der einen Seite die im Wohnungseigentum stehenden Grundstücke 1460/1 und 1460/4 (Häuser Graz Wienerstraße 91 und 93), auf der anderen Seite das Grundstück 1459, das im Alleineigentum der erstbeklagten Partei steht. Dieses Grundstück ist mit einem Fruchtnießungsrecht zu Gunsten der zweit- bis fünftbeklagten Parteien belastet. Im Bere... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 19. Oktober 1981, BauR-175/3-1981 Gr/Pl wurden gemäß den §§ 58 bis 60 des Oberösterreichischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 aus der der Antragstellerin gehörenden Liegenschaft EZ 169 KG D folgende Grundstücksteile enteignet: Aus 1096 Acker 103 m 2 , aus 1097 Wiese 120 m 2 , aus 1099 Acker 58 m ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7.August 1967 wurde gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung ein Bauvorhaben bewilligt, das sich u.a. auf die Grundstücke 1693/1, 1693/3 und 1693/4, je KG Hötting erstreckt. Hiebei wurde den Grundeigentümern die Auflage erteilt, den vor den rechtskräftig festgelegten Straßenfluchtlinien liegenden Grund über Verlangen der F G kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut zu übertragen. Mit rechtskräftigem Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 1017/1 (alle EZ 30 KG Bogenfeld) einschließlich der darauf errichteten Gebäude (Gasthof, Gästehaus und Wirtschaftsgebäude) und setzte die Enteignungsentschädigung insgesamt mit dem Betrag vo... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Ein durch den Bau einer Straße verursachter Ertragsrückgang eines Beherbergungsbetriebes ist im Rahmen des Enteignungsentschädigungsverfahrens nicht ersatzfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 789/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wegen der durch die Enteignung bewirkte Unterbrechung eines Gasthausbetriebes kann unter Berücksichtigung der allenfalls zur Geringhaltung dieses Erwerbsverlustes vorgenommenen oder nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Küchenbetriebes dem Antragsteller höchstens der konkrete Ertragsverlust aus dem Gasthausbetrieb für den Zeitraum zuerkannt werden, der bei sof... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, mittelbare Bundesverwaltung, vom 8. Juli 1977, MA 64-EZ 1315/Kagran- 1/76, B 8 Angerner Straße 22., Wagramer Straße 52/Erzherzog Karl-Straße 2, wurden Teilflächen im Ausmaß von 79 m 2 von den Grundstücken 1067/26 und 1067/39 der EZ 2262 KG Kagran und im Ausmaß von 139 m 2 vom Grundstück 1067/4 der EZ 1315 KG Kagran sowie die im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 2262 Kagran einverleibten Rechte, und zwar da... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18EisbEG §4 AEisbEG §6Tir BauO 1974 §18
Rechtssatz: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 7... mehr lesen...