Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der Antragstellerin und Antragsgegnerin W***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Josef Olischar, Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin und Antragstellerin Elfriede D*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 7. Mai 2008 wurden die den Antragstellern zur Hälfte gehörenden Grundstücke Nr 148/1 und 225/5 und Teile des ihnen ebenfalls zur Hälfte gehörenden Grundstücks Nr 163/5 GB ***** nach §§ 97 ff LFG iVm § 2 Abs 2 EisbEG rechtskräftig enteignet; der von der Enteignung betroffene Teil des letztgenannten Grundstücks hat nun die Nr 163/29. Grund war die beabsichtigte Erweiterung eines bereits bestehenden Verkehrsflughafen... mehr lesen...
Begründung: Die - in verbautem Gebiet gelegene - Liegenschaft EZ ***** GB ***** war im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz als „Wohngebiet-Aufschließungsgebiet“ ausgewiesen; unter anderem für diese Liegenschaft war die Verordnung eines Bebauungsplans vorgesehen. Dieser Bebauungsplan wurde mit Verordnung des Gemeinderats der Antragsgegnerin im Herbst 2000 beschlossen. Er sah in der planlichen Darstellung am nördlichen Rand des rund 12.000 m² großen Grundstücks 378 der genan... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der Oö Landesregierung vom 8. 10. 2008, GZ Verk-960018/2-2008-See-Le, wurden Grundstücksteile aus dem Eigentum des Antragstellers für die Errichtung von Gewässerschutzanlagen im Zuge der Generalerneuerung der A 8 Innkreisautobahn im Wege der Enteignung beansprucht. Es handelt sich dabei um Teile der EZ ***** Grundbuch M*****, und zwar 730 m² aus dem Grundstück Nr 73/2 und 69 m² aus dem Grundstück Nr 49. Dafür wurden dem Antragsteller als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1) Mag. M***** P*****, und 2) Mag. G***** P*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Siegfried Leitner, Rechtsanwalt in Graz, gegen die Antragsgegnerin F***** GmbH,... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu gleichen Teilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, die aus mehreren Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 1.143 m² besteht. Mit Bescheid des Amts der Wiener Landesregierung vom 27. 5. 2003 wurde die Enteignung durch Einräumung einer Tunnelservitut ohne Bauverbot auf Dauer hinsichtlich eines Teils dieser Liegenschaft zur Duldung der Errichtung, des Bestands und des Betriebs einer unterirdischen Eisenbahnanlage, die in geschlossener... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB ***** mit einer Gesamtfläche von 554 m². Die Liegenschaft ist als Parkschutzgebiet gewidmet; zulässig ist die Errichtung eines maximal 7,5 m hohen Gebäudes mit einer maximalen Gebäudetiefe von 15 m innerhalb einer auf dem Flächenwidmungsplan bezeichneten Teilfläche der Liegenschaft. Das annähernd rechteckige Grundstück des Antragstellers hat eine stark geneigte Hanglage Richtung Süden, es ist bewaldet, unbeba... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Dipl.-Ing. R***** V*****, 2. Dipl.-Ing. H***** A*****, beide *****, vertreten durch Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christoph R*****, vertreten durch Dr. Josef-Michael Danler, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. Michael H*****, vertreten durch Mag. Martin P... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 335 GB *****, bestehend aus dem Grundstück 735 mit einer Fläche von 1.834 m2 und dem Grundstück 748/1 mit einer Fläche von 6.505 m2. Ursprünglich waren diese Flächen im Flächenwidmungsplan der Antragsgegnerin vom 17. 5. 1978 als Baumischgebiet (BM) ausgewiesen. Im Jahr 1988 beantragten die Rechtsvorgänger der Antragsteller eine Umwidmung eines Teils der nordöstlichen GP 748 in Bauwohngebiet (BW), e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat auf einer Teilfläche eines Grundstücks der Antragsgegnerin, deren alleinige Aktionärin die ÖBB-Holding AG und deren Gesellschafterin die Republik Österreich ist, eine Tankstelle errichtet und betreibt diese (unstrittig ein Superädifikat) auf der Grundlage eines Bestandvertrags vom 13. August 1968. Im § 14 des Vertrags wurde ein Kündigungsrecht der Bestandgeberin u.a. für den Fall vereinbart, dass die „überlassenen bahneigenen Grundflächen ganz od... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in B***** einen Lebensmittelmarkt, der an das Strom-Verteilernetz des Beklagten angeschlossen ist. Zwischen den Parteien herrscht Streit über die richtige Abrechnung der Netznutzungskosten. Die Klägerin als Endverbraucherin ist mit Hilfe einer Niedrigspannungsleitung, der sogenannten Anschlussanlage, mit dem Netzverteiler des Beklagten verbunden. Damit erfolgt die Umspannung von der Mittelspannung des Verteilernetzes des Beklagten (Netzeben... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Landpachtvertrag vom 24. Juli 1979 wurde der Rechtsvorgänger der Antragsteller Pächter größerer landwirtschaftlicher Grundflächen. Diese Flächen wurden in weiterer Folge noch ergänzt. Die Einbeziehung der Pachtflächen in das Nationalparkgebiet im Sinne des Wiener Nationalparkgesetzes hat eine Erschwerung der Wirtschaftsführung bewirkt. Die Antragsteller haben Pachtflächen an eine Unterpächterin verpachtet. Dieser Unterpächterin wurden auch gewisse Bewilligungen übe... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. 7. 1971 wurde der Stadt Wien vorbehaltlich weiterer Detailprojektierungen die Entnahme von Grundwasser bis zu 742 l/sec aus dem Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke unter Einhaltung eines bestimmten Absenktrichters bewilligt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 9. 1996 wurde der Stadt Wien für eine Konsensdauer von neunzig Jahren die wasserrechtliche Bewilligung für das mehrfach modifizierte Detailpro... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen setzten die Enteignungsentschädigung für die antragstellende Agrargemeinschaft mit 546.711,06 S = 39.371,04 EUR (davon 423.807,02 S als Verkehrswert der enteigneten Flächen und der Rest als Valorisierung) fest und wiesen das Mehrbegehren von 267.477,94 S = 19.438,38 EUR unangefochten ab. Rechtliche Beurteilung Zur Valorisierung von Enteignungsentschädigungen hat der Oberste Gerichtshof zuletzt in der E 1 Ob 148/97i = SZ 71/4 = JB... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Eigentümerin des Grundstücks Nr. 362/19 inneliegend der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Ausmaß von 2.990 m², das mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. 5. 1993, rechtskräftig seit 2. 8. 1993, ins öffentliche Gut übertragen worden ist. Die Antragstellerin begehrte am 20. 10. 1993 die gerichtliche Neufestsetzung der Entschädigung für die Grundabtretung und stützt sich auf § 13 Abs 4 NÖ BauO 1976. Die von der Antragsgegnerin festgesetzte Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bezeichnet als erheblich die Frage, wie der Verkehrswert für Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zu ermitteln sei, die eine verhüttelte Verbauung aufweise und deren Häuser von sämtlichen Miteigentümern bewohnt werde. Es sei unvorstellbar, dass es für derartige Miteigentumsanteile einen "üblicherweise" zu erzielenden Preis gebe. Derartige Liegenschaftsanteile hätten keinen Verkehrswert, weshalb das Vergleichswertverfahren nicht angewendet werden kön... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) ist unter anderem Eigentümerin einer Liegenschaft, zu der ein Waldgrundstück im Flächenausmaß von 146.168 m2 gehört. Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 28. 10. 1993 wurde der sogenannte "Ullnwald", der einen Teil dieses Grundstücks bildet, zum geschützten Landschaftsteil "Naturwaldreservat Ullnwald" erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung ist grundsätzlich jeder menschliche Eingriff in den geschützt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem in der Regel keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann (RIS-Justiz RS0108169; vgl auch SZ 49/43, SZ 50/101, jeweils mwN). Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das eine stillgelegte Deponie darstellt. Etwa ein Viertel der gesamten Grundfläche von 22.222 m2 ist Schlammteich, etwa ein Viertel erdabgedeckte Deponie, rund ein Viertel folienabgedeckte Deponie und schließlich ca ein Viertel leeres Becken. Der Antragsgegnerin obliegt die Sanierung der Deponie. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 22. 2. 1996 wurden zur näheren Bestimmung des Schadstoffpo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Auffassung der Klägerin und des Nebenintervenienten nicht verspätet. Den Beklagten wurde der Beschluß, mit dem ihr Verfahrenshilfeantrag abgewiesen wurde, am 26. 11. 1998 zugestellt; die Revision wurde am 9. 12. 1998 zur Post gegeben. Daß die Frist zur Verbesserung des Verfahrenshilfeantrages entgegen § 85 Abs 2 ZPO erstreckt wurde, kann nicht mehr wahrgenommen werden, weil die Beklagten di... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 14. Juli 1997 sprach die NÖ Landesregierung den Antragstellern „als Grundeigentümer für den gesamten Gerinneverlauf“ eines Baches eine wertgesicherte Entschädigung von 4.345 S jährlich „zur Abgeltung der erheblichen Ertragsminderung bzw wesentlichen Einschränkung der Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten“ zufolge Erweiterung eines aus einem Bachlauf mit zwei Wasserfällen bestehenden niederösterreichischen Naturdenkmals zu. Die Bescheidzustellung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wasserbenutzungsrecht des Klägers ist aufgrund dessen Verzichts in bestimmtem Umfang erloschen (siehe Blg./E). Dadurch gehen aber allenfalls bestehende Eigentumsrechte an Wasserbauten (hier: Verrohrungen) nicht verloren, es wären nur Vorkehrungen iSd § 29 WRG möglich. Die Ansicht des Berufungsgerichts, es sei infolge Verzichts des Klägers auf seine "Wasserrechte" nicht nötig zu prüfen, ob und welche Rechte der Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der EZ 127, GB B*****, mit den Grundstücksnummern 105/44 Baufläche (Gebäude), GstNr 144 und GstNr 105/45, Grundstücksadresse G*****gasse 6. Der Kläger ist Mieter der Geschäftsräume des Hauses Wien 14, G*****gasse 6, Parterre, Tür 1. Gemäß § 11 des Mietvertrages ist er berechtigt, durch die Garage in den Hof zu fahren, Ladetätigkeiten im Hof durchzuführen und ständig ein Kraftfahrzeug im Hof zu parken. Er betreibt in diesem Miet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 GBStG §18
Rechtssatz: Einer außergewöhnlich großen und raschen Geldentwertung muss eine außergewöhnlich große, wenngleich nicht auch notwendigerweise rasche Geldentwertung gleichgehalten werden. Bei einer bereits elfjährigen Verfahrensdauer und einer Indexsteigerung von fast 32 Prozent sowie einem, zufolge eines zweitinstanzlichen Aufhebungsbeschlusses, weiteren Verfahren ungewisser Dauer besteht gegen eine Valorisierung der En... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...