Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Entschädigung ist die tatsächliche Nutzung des Grundstückes im Zeitpunkt der Entschädigung zu berücksichtigen. Verwendungsmöglichkeiten, die in einer unbestimmten Zukunft liegen, sowie die bloße Absicht des Grundeigentümers, seine Liegenschaft nutzbringender als bisher zu verwenden, haben außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18BStG §21 Abs1
Rechtssatz: Zuerkennung einer Entschädigung dafür, daß die Restgrundstücke, bedingt durch das gemäß § 21 Abs 1 BStG 1971 bewirkte Verbot nur teilweise verbaut werden dürfen, nicht gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 22.08.1973 7 Ob 136/73 Veröff: SZ 46/76 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1959 enteignete das Amt der Kärntner Landesregierung im Zusammenhang mit dem Bau der Südautobahn, Baulos F, unter anderem einen rund 1453m2 umfassenden Teil des dem Antragsteller gehörigen Ackergrundstückes Nr. 1211 EZ 34 KG M G gegen eine Entschädigung von 35598 S, wobei sie zur Abgeltung des Grundverlustes einen Betrag von 15 S pro Quadratmeter bestimmte. Infolge des vom Gründeigentümer gemäß § 15 BStG (§ 23 EisbEG) gestellten Antrages auf Neufestsetzun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung vom 7. Jänner 1965 wurden zum Zwecke des Ausbaues der Ennstal- und Katschbergbundesstraße, Baulos Umfahrung Radstadt, von den im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaften, und zwar von der EZ. 157 KG. L. eine Fläche von 70 m2 und von der EZ. 3 KG. H. Flächen im Ausmaß von 4400 m2 und 6 m2 enteignet. Für die enteigneten 70 m2 der EZ. 157 KG. L. wurde als Gartenland 15 S je Quadratmeter und für die übrigen enteig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18EisbEG §4 ff AEisbEG §24EisbEG §30
Rechtssatz: Die Frage, welcher Betrag als angemessene Entschädigung für ein enteignetes Grundstück anzusehen ist, stellt in erster Linie eine Ermessensfrage dar. Von einer offenbaren Gesetzwidrigkeit könnte nur dann gesprochen werden, wenn bei Festsetzung der Entschädigung gegen die für die Ermittlung des Umfanges der Entschädigung in den §§ 4 ff EisbEG festgesetzten Richtl... mehr lesen...