Norm
BStG 1971 §18Rechtssatz
Die Wahl der Ermittlungsmethode (Vergleichswertmethode, Ertragswertmethode und Sachwertverfahren) im Einzelfall ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre. Es muss jene Wertermittlungsmethode herangezogen werden, die am besten geeignet erscheint. Bei einem Auseinanderfallen der nach den einzelnen Methoden errechneten Werte ist jedoch zu beachten, dass der Verkehrswert kaum je niedriger sein wird, als der nach der Ertragswertmethode berechnete Wert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013