Norm
BStG 1971 §18Rechtssatz
Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052468Dokumentnummer
JJR_19831109_OGH0002_0010OB00723_8300000_004