Begründung: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom *****, wurde zwecks Verbreiterung des W*****-Weges im Gebiet der Antragsgegnerin (und Enteignungswerberin), zu deren Gunsten eine Grundfläche von 109 m2 aus dem Grundstück ***** Grundbuch S***** gemäß § 61 Abs 1 lit d und §§ 67 ff Tiroler Straßengesetz (TirStrG) für dauernd lastenfrei enteignet erklärt. Die beanspruchte Fläche beginnt bei Vermessungspunkt ***** am nordwestlichen Grundstückseck und erstreckt sich auf "O" a... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Antragsgegners ist mit einer vertraglichen, am 13.6.1973 verbücherten Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer Hochspannungsleitung für 110.000 Volt Spannung belastet. Die dienstbarkeitsberechtigte Antragstellerin leistete für diese Dienstbarkeit eine einmalige Abfindung von 7.800 S und errichtete die Hochspannungsleitung (Einfachleitung), die über die Liegenschaft des Antragsgegners auf zwei Masten geführt wurde. Nach dem Dienstb... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 AZPO §405 DZPO §405 H
Rechtssatz: Hat der Antragsteller keinen Antrag auf Zuspruch von Umsatzsteuer gestellt, so verstößt der Zuspruch der Umsatzsteuer für den Entschädigungsbetrag auch dann gegen die auch im Verfahren außer Streitsachen analog Anwendung findende Bestimmung des § 405 ZPO, wenn die Umsatzsteuer (ziffernmäßig) im Gesamtbegehren Deckung findet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, die beklagte Partei sei nicht Eigentümerin der laut beiliegendem Plan (Beilage A) unter der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein befindlichen Stollenanlage, Eigentümer dieser Stollenanlage sei vielmehr der jeweilige bücherliche Eigentümer dieser Liegenschaft. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer dieser Liegenschaft im Gesamtausmaß von 56.220 m2. Unterhalb dieser Grundfläche befinde sich das sogenannte „Grill-Stollensy... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Entscheidung ist die Höhe der Entschädigung, die der Antragstellerin wegen der Einlösung ihrer Liegenschaft durch die Antragsgegnerin infolge der mit Gemeinderatsbeschluß vom 11.12.1975 verfügten Änderung der Widmung von "Bauland" in "Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel" für die Liegenschaft EZ 621 Grundbuch Grinzing gebührt (§ 59 Abs 1, 3 und 8 Wr.BauO). Maßgebender Zeitpunkt für die Bemessung der Entschädigung ist der Zeitpunkt der Enteignung (hier: ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****. Davon werden 5.144 m2 (3.157 m2 des Grundstückes ***** und 1987 m2 des Grundstückes *****) zum Zwecke des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke ***** aufgrund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides vom 12. 3. 1990 in Anspruch genommen. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung, einschließlich einer Entschädigung für die Restgrundentwertung, mit S 6,022.418,- fest. St... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 9.7.1987, Zl 733/7/87, wurde der Ziegelteich K***** mit seiner unmittelbaren Umgebung gemäß § 28 Kärntner Naturschutzgesetz mittels Mandatbescheides nach § 57 AVG zum Naturdenkmal erklärt. Dagegen erhob der Antragsteller das Rechtsmittel der Vorstellung. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 9.7.1987, dem bereits eine mündliche Einigung im April 1987 vorangegangen war, verkaufte der Antragsteller an das Bauunternehme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Redl, Dr. Kellner, Dr. Schiemer und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1. Dr. Leopold F*****, und 2. DDr. Armin S*****, der Erstantragsteller vertreten durch den Zweitantragsteller, wider die Antragsgegnerin REPUBLIK ÖSTERREICH (BUNDESSTRASSENVERWALTUNG), vertreten durch die F... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987, Zl. IIc-2536/10, wurden gemäß §§ 40, 41 und 42 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes 1979, LGBl Nr 39, zugunsten des Antragsgegners auf den Grundstücken 121/1, 123, 126 und 128/1, je KG Gerlos, des Antragstellers nachstehende Benützungsrechte durch Enteignung im öffentlichen Interesse des Fremdenverkehrs eingeräumt: a) Das Recht des Gehens und Fahrens zu Fuß und mit Wintersportgeräten aller Art zum Z... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Betriebseinbußen sind zu ersetzende Folgeschäden des Eigentumsentzuges. Entscheidungstexte 6 Ob 517/90 Entscheidungstext OGH 29.03.1990 6 Ob 517/90 Veröff: JBl 1991,119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0053773 Dokumentnummer JJR_1990032... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Eine Verquickung mehrerer für die Ermittlung des Entschädigungsbetrages in Betracht kommender Methoden ist nicht zulässig, dieser darf nur nach den Ergebnissen einer Methode festgesetzt werden. Liegen aber abweichende Ergebnisse vor, so ist nach dem Höchstwert zu entscheiden. Dieser ist maßgeblich, weil er durch Verkauf vom Enteigneten jederzeit realisierbar wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Bundesstraßenbehörde vom 29.Jänner 1982, GZ II/2-E-17/16, wurde über Antrag der R*** Ö*** (B***) gemäß dem Bundesstraßengesetz 1971 für den Ausbau der Wiener Straße B 1 im Baulos Purkersdorf eine 377 m2 große Teilfläche des - nunmehr - im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Grundstückes Nr.551/1, EZ 180 KG Purkersdorf zugunsten der R*** Ö*** (B***) dauernd enteignet. Eine vorübergehende Inanspruchnahme... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 Abs1 A
Rechtssatz: Gleich wie bei erzwungener Betriebsaufgabe ist nur der Unternehmenswert als Maßstab für die Höhe der Entschädigung anzuwenden, wenn die Betriebsverlegungskosten diesen erheblich übersteigen, ein nach objektiven Maßstäben betriebswirtschaftlich vernünftig disponierender Unternehmer den Standortwechsel also nicht auf sich nehmen würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. November 1983, Zl IIb 1-B-922/25-1983, erklärte der Landeshauptmann von Tirol zum Zwecke der Errichtung der Autobahn im Gemeindegebiet H*** die im Abschnitt II dieses Bescheides genannten Grundflächen zugunsten der R*** Ö***, B*** (Antragstellerin im Enteignungsverfahren) für dauernd lastenfrei enteignet. Zu diesen Grundflächen gehörten unter anderem die Gp 5766/2 KG Haiming des Antragstellers im Ausmaß von 4.452 m2 zur Gänze sowie Teile der im Eige... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 28.8.1980, Zahl 11/2-1-2/30, wurden zum Zweck des Ausbaus der Bundesstraße 10, Budapesterstraße, im Baulos "Ortsdurchfahrt Schwechat" die Teilfläche des Grundstückes Nr.72, Baufläche, inneliegend in EZ 95, KG Schwechat, samt dem darauf befindlichen Objekt 2320 Schwechat, Wienerstraße 16, aus dem Alleineigentum der zwischenzeitig am 7.9.1981 verstorbenen Barbara B***, rechtskräftig eingeantwortet... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON 118, AS 200). Bei der Tagsatzung am 18. September 1987 (ON 120) wurde das Gutachten des Dipl.Ing. Dr. Sepp S*** (ON 71 und ON 100) mit den Parteien erörtert. Das Erstgericht trug den An... mehr lesen...
Norm: AVG §58BStG §18VVG §1
Rechtssatz: Mit einer Auflage zu einem begünstigenden Verwaltungsakt auferlegte Grundabtretungsverpflichtungen sind ihrem Wesen nach Enteignungsmaßnahmen; hiebei bildet allerdings die auferlegte Verpflichtung, auf Verlangen der Behörde zu einem späteren Zeitpunkt Grund in das öffentliche Gut abzutreten, nur den Titel für den späteren Eigentumsübergang, der erst durch die freiwillige Erfüllung oder die zwangsweise Vol... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...