Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers gegen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12. Jänner 1994 als verspätet zurück. Sie ging von folgendem Sachverhalt aus: Die Zustellung der Straferkenntnisse in der Wohnung des Beschwerdeführers sei am 13. und 14. Jänner 1994 erfolglos versucht worden. Beim ersten Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §22;
Rechtssatz: Daß auf den - zum Nachweis der Zustellung dienenden - Rückscheinen die Rubrik "Verständigung über die Hinterlegung in den Briefkasten eingelegt" nicht angekreuzt war, ist angesichts der unbekämpften Feststellung des betreffenden Bescheides, die Verständigungen von der Hinterlegung seien in den Briefkas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §97;BAO §98;ZustG;
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Salzburg-Umgebung vom 8. März 1993 wegen mehrerer Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt. Gemäß dem im Verwaltungsakt liegenden Rückschein wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. März 1993 an der Adresse E, R-Straße 6, durch Hinterlegung zugestellt. Am 7. April 1993 langte bei der BH ein vom Beschwerdeführer an diesem Tage zur Post gegebener "Einspruch" ein, in welchem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0117 B 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt ... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbrie... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gehört dem Kreis der nach dem BEinstG begünstigten Behinderten an und ist bei der mitbeteiligten Partei (mP) beschäftigt. Aus Anlaß einer Betriebsumstellung von Serien- auf Maßmöbelproduktion stellte die mP den Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Beschwerdeführers. Diesen Antrag wies der Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Kärnten mit Bescheid vom 27. März 1992 nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ab. Dieser Bescheid dür... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist davon ausgegangen, daß mangels Vorliegens eines Zustellnachweises "im Zweifel" anzunehmen sei, die Berufung des Arbeitgebers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (mit dem dessen Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung eines begünstigten Behinderten abgewiesen worden ist) sei rechtzeitig erhoben worden. E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist verpflichtet, Zweifel über die Rechtzeitigkeit der Berufung durch amtswegige Ermittlungen zu beseitigen. Nach Durchführung solcher Ermittlungen allenfalls weiterbestehende Zweifelsfragen wären im Wege der Beweiswürdigung zu beantw... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 war ein Antrag des Beschwerdeführers vom 30. März 1993 auf Wiederaufnahme eines näher genannten Strafverfahrens betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1993 auf Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;VStG §24;VwGG §42 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Daß der angefochtene Bescheid (betreffend Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens) dem Bf in einem offenen Kuvert zugestellt worden sei, kann von vornherein keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtswidrigkeit begründen. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §97 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Ob eine ordnungsgemäße Zustellung der Erledigung einer Abgabenbehörde vorliegt, ist stets von Amts wegen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160116.X03 Im RIS seit 11.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen am Irrsee. Mit weiterem Bescheid vom 6. Februar 1990 stellte derselbe Landeshauptmann gemäß § 121 WRG 1959 fest, daß die ausgeführte Anlage der mit seinem Bescheid vom 8. Februar 1980 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung im wesentlichen entspricht; gleichzeitig wurde der mP die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039... mehr lesen...
Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 5. November 1987 ordnete die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) unter Abschnitt A auf der Grundlage der §§ 22 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Niederösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650-3, (FLG) im Zusammenlegungsverfahren S die vorläufige Übernahme an, die mit 20. November 1987 in Kraft treten sollte, erließ dazu unter Abschnitt B gemäß § 113 Abs. 7 FLG einige Überleitungsbestimmungen und schloß unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;ZustG §22;
Rechtssatz: Den Begriff "Bescheid" verwendet das AVG in der Weise, daß er nicht definiert, sondern bereits vorausgesetzt wird. Ein Bescheid richtet sich jeweils im Unterschied zur Verordnung an individuell bestimmte Personen. Diesen gegenüber ist er zu erlassen. Daher wird zu jenen Merkmalen, deren Fehlen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da der Einspruch verspätet nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Vorauszuschicken ist, daß der Einspruch jedenfalls zurückgewiesen (und nicht etwa abgewiesen) wurde; in Verbind... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §22;ZustG §7;
Rechtssatz: Ist von der Echtheit der Unterschrift auf dem Rückschein auszugehen, so stellt es keinen iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn eine Aufnahme von Beweisen zum allgemein gehaltenen Vorbringen, ein Poststück nicht erhalten zu haben, unterbleibt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es am 18. August 1988 als Zulassungsbesitzer des Pkws G n.nnn unterlassen, der schriftlichen Aufforderung vom 29. Juli 1988, Zl. III/St-13.361/88, binnen zwei Wochen nach Zustellung (hinterlegt am 4. August 1988) der Behörde darüber Auskunft zu erteilen, wer sein Fahrzeug am 15. Juni 1988 um 19.15 Uhr in Graz 2, Kreuzung Mandellstraße-Petersgasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0117 B 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt .... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab der am 21. Juni 1990 erfolgten Zustellung des Schreibens, mit dem er zur Bekanntgabe von Namen und Anschrift jener Person aufgefordert worden sei, welche das Kraftfahrzeug am 21... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zuste... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 5. Oktober 1990 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe für die am 19. Juni 1965 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jasmina M für die berufliche Tätigkeit als Abwäscherin ohne spezielle Kenntnisse oder Ausbildung mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 9.000 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantra... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...