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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2Stammrechtssatz
Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet erscheinen lassen (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074, E 17.9.1986, 86/03/0100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030178.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009