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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Daß auf den - zum Nachweis der Zustellung dienenden - Rückscheinen die Rubrik "Verständigung über die Hinterlegung in den Briefkasten eingelegt" nicht angekreuzt war, ist angesichts der unbekämpften Feststellung des betreffenden Bescheides, die Verständigungen von der Hinterlegung seien in den Briefkasten des Bf eingelegt worden, ohne Bedeutung für die Wirksamkeit der Zustellung nach § 17 ZustG; denn es besteht keine Vorschrift des Inhaltes, wonach die erwähnte Feststellung ausschließlich auf Grund entsprechender Eintragungen auf dem Rückschein getroffen werden dürfte.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Grundsatz der Unbeschränktheit freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100036.X01Im RIS seit
20.11.2000