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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §102;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0191Rechtssatz
Daß mit der Zustellung eines Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz die Frist für die Beschwerde an den Gerichtshof ausgelöst wird, stellt keinen besonders wichtigen Grund dar, die Zustellung zu eigenen Handen zu verfügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150190.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2010