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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bewirkt bei einer Zustellung zu eigenen Handen gemäß § 21 ZustG die Anwesenheit des Adressaten an seiner Abgabestelle auch nur an einem Tag der beiden Zustellversuche, daß die anschließende Hinterlegung als rechtswirksame Zustellung iSd dritten Satzes des § 17 Abs 3 legcit gilt (Hinweis E 22.3.1991, 88/18/0098).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995150014.X01Im RIS seit
20.11.2000