RS Vwgh 1997/5/27 96/04/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §22;
ZustG §16 Abs1;
ZustG §17 Abs3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1(hier: Ersatzzustellung)

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.11.1971, 148/71 und 11.9.1985, 85/03/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040250.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten