RS Vwgh 1997/2/27 95/16/0134

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Veröffentlicht am 27.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/02/06 89/14/0253 1

Stammrechtssatz

Bei vorübergehender Abwesenheit (Urlaub) des Empfängers von der Abgabestelle gilt eine hinterlegte Sendung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist als zugestellt (Hinweis E 29.11.1984, 83/15/0133, 0134, 0173, 0183)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160134.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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