RS Vwgh 2001/3/29 2001/20/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §63 Abs5;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

In Zusammenhang mit der Frage, ob der erstinstanzliche Bescheid rechtswirksam zugestellt worden ist, besteht nur bei (konkreten) Hinweisen, welche den Zustellvorgang in Frage stellen, eine (amtswegige) Ermittlungspflicht der Berufungsbehörde (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 13. Februar 1998, Zl. 96/19/1080, und vom 28. Februar 1997, Zl. 95/19/0891).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200109.X01

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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