RS Vwgh 1993/9/8 92/09/0399

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Veröffentlicht am 08.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 Z1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090399.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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