1.1. Mit Bescheid vom 2. März 1989 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin auf Grund näher angeführter gesetzlicher Bestimmungen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von S 43.549,20 zu bezahlen habe. Nach der Begründung: sei festgestellt worden, daß zwei - namentlich genannte - Dienstnehmerinnen der Beschwerdeführerin ein höheres Entgelt erhalten hätten, als zur Verrechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen worden sei. Dagegen hat die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: Ob eine Behörde "Oberbehörde" ist, richtet sich nur nach der Rechtslage, die in bezug auf das konkret gestellte und unerledigt gebliebene Sachbegehren gegeben ist (Hinweis B 13.9.1983, 83/07/0214, VwSlg 11131 A/1983). ... mehr lesen...
Der Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 24. August 1989, ergangen in einer Verwaltungsstrafsache nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) enthielt drei sinnstörende Fehler: Der erste Vokal im Familiennamen des Beschwerdeführers war sowohl in der Anschrift des Bescheides als auch in seinem ersten Absatz unrichtig mit "u" statt richtig mit "e" geschrieben. Im vierten Absatz des Spruches des Berufungsbescheides hieß es, der Beschwerdeführer habe hiedurch Verwaltungsübertr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abänderung eines Berufungsbescheides durch einen bloßen Berichtigungsbescheid außerhalb des Rahmens des § 62 Abs 4 AVG ist rechtswidrig. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und MaterienIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Beschei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1985 hatte der Landeshauptmann von Burgenland als Wasserrechtsbehörde erster Instanz über entsprechendes Ansuchen dem Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 sowie §§ 11 bis 14, 32 und 99 Abs. 1 lit. c WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Bewässerungsteiches sowie zur maschinellen Wasserentnahme aus diesem erteilt. Mit Bescheid vom 30. Juni 1986 wies hierauf der Bundesminister für Land- und Forstwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs3;WRG 1959 §11;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Sind mit der Behebung der dem ASt erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung eines Bewässerungsteiches sowie zur maschinellen Wasserentnahme aus diesem für die vom ASt in diesem Zusammenhang beabsichtigte Bewirtschaftungsänderung Nachteile verbunden, so kann dies je... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;
Rechtssatz: Die positive Ausübung des Abänderungsrechtes und Behebungsrechtes erfolgt durch einen neuen Bescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1986070191.X02 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 25.02.2010 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. Oktober 1989, Zl. SD 456/89, wurde über die Beschwerdeführerin ein unbefristetes, sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckendes Aufenthaltsverbot verhängt. Diesen Bescheid hat die Beschwerdeführerin am 23. Oktober 1989 persönlich übernommen. Der damit erlassene Bescheid ist mit diesem Datum in Rechtskraft erwachsen. (Die dagegen von der Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;FrPolG 1954 §6 Abs2;
Rechtssatz: AusfzF der Zulässigkeit der Änderung von rechtskräftigen Bescheiden (hier der Verkürzung der gem § 6 Abs 2 FrPolG verlängerten Frist). Schlagworte Besondere Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Abs2
Zurückweisung wegen entschiedener Sache ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die seit 8. September 1975 als Vertragslehrerin des Landes Steiermark beschäftigt war, wurde mit dem ihr am 13. Jänner 1977 zugestellten Bescheid des Landesschulrates für Steiermark vom 20. Dezember 1976 "gemäß §§ 9 und 10 des Landeslehrer-Dienstgesetzes, BGBl. Nr. 245/1962, in der geltenden Fassung, im Zusammenhalte mit § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, in der geltenden Fassung, mit Wirksamkeit vom 1. Februar 197... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;DVG 1984 §13 Abs1;DVG 1984 §13 Abs4;
Rechtssatz: Die Zehnjahresfrist des § 13 Abs 4 DVG 1984 gilt nicht für die Abänderung oder Aufhebung von Bescheiden nach § 13 Abs 1 DVG 1984. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 13 Abs 4 DVG 1984, der die Fristbestimmung nur auf eine Nichtigerklärung iSd § 68 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/05/0013 E 4. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Gegen die Bestimmung des § 68 Abs 7 AVG, wonach niemandem ein Recht auf Ausübung des Aufhebungsrechtes nach § 68 Abs 2 AVG zusteht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Rechte der Parteien durch die Möglichkeit de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ausführungen der Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG sowie des sich daraus ergebenden Aufgabenbereiches der Behörde bei der Beurteilung, ob ua die Tatbestandsvoraussetzungen einer "unzumutbaren Belästigung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §68 Abs7;
Rechtssatz: Auf die Ausübung des Abänderungsrechtes der Behörde gemäß § 68 Abs 3 oder § 68 Abs 4 AVG steht entsprechend § 68 Abs 7 AVG niemandem ein Recht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989050209.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z3;AVG §68 Abs3; Beachte Vorgeschichte:1593/75 E 2. Februar 1976;
Rechtssatz: Im Falle seiner Bescheidabänderung gem § 68 Abs 3 AVG betreffend einen Zusammenlegungsplan, erstreckt sich die Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates (zu dessen Entscheidung in zweiter Instanz, Hinweis B V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3; Beachte Vorgeschichte:1593/75 E 2. Februar 1976;
Rechtssatz: Ausführungen in sachverhaltsbezogener Erwiderung auf das einen ungerechtfertigten Eingriff in die Rechtskraft gem § 68 Abs 3 AVG behauptende Beschwerdevorbringen. Der schwere volkswirtschaftliche Schaden wurde von der Beh in der Notwendigkeit der Abtragung der Hofstelle und der damit v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. Dezember 1988 wurden gemäß den §§ 333 und 360 Abs. 2 GewO 1973 in Ansehung der vom Beschwerdeführer im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch-Reinigungsanlage folgende Maßnahmen verfügt: "Gemäß §§ 333 und 360 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973), BGBl. Nr. 50/1974 i.d.g.F., werden hinsichtlich der von Herrn KH, im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch Reinigungsanlage folgende Maßnahmen ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis E 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit und ihrem temporären Charakter ergibt sich die Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG 1950; § 360... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahmen ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis B 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;BauRallg;
Rechtssatz: Durch die Baubewilligung erwächst dem Bauwerber das Recht, den beantragten Bau nach Maßgabe der Baubewilligung zu errichten und konsensgemäß zu benützen, daher kann die Behörde die Überprüfung nicht zum Anlass nehmen, über den erteilten Konsens hinaus die Gesetzmäßigkeit einer Bauführung erneut zu überprüfen. Einschränkunge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §68 Abs7;AVG §69 Abs1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 68 Abs 7 AVG, wonach niemandem ein Recht auf Ausübung des Aufhebungsrechtes nach § 68 Abs 2 AVG zusteht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Rechte der Parteien durch die ... mehr lesen...
Index: L57507 Camping Mobilheim Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;CampingplatzG Tir 1980 §21 Abs5;
Rechtssatz: § 21 Abs 5 Tir CampingplatzG ermächtigt die Genehmigungsbehörde, rechtskräftige Betriebsbewilligungsbescheide aus anderen als den im § 68 Abs 3 AVG genannten Gründen durch Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen abzuändern. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des § 68 Abs 3 AVG ergibt sich, dass die Behörde nur jene noch zum Ziel führenden Maßnahmen treffen darf, die den geringsten Eingriff in die subjektiven Rechte bedeuten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988100211.X02 Im RIS seit 08.02.2007 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §68 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bei der Frage der Lawinengefährdung bzw. Lawinensicherheit von Skiabfahrtstrassen handelt es sich um eine solche, die ohne Beurteilung durch Sachverständige nicht zum Gegenstand rechtlicher Subsumtion unter den Blickwinkel des Vorliegen seiner konkreten Gefährdung iSd § 6... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;LSchG Krnt 1981 §2 Abs1 litg Z3;LSchG Krnt 1981 §5;
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 68 Abs 3 AVG 1950 bedarf es in Ansehung des Tatbestandselementes "zur Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdenden Missständen notwendig und unvermeidlich ist" des Nachweises einer KONKRETEN... mehr lesen...
Index: L78107 Starkstromwege Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs3;B-VG Art12 Abs3;StarkstromwegeG Tir 1969 §10;StarkstromwegeG Tir 1969 §7;
Rechtssatz: Bei der Erstellung eines elektrotechnischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Mehrkosten einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung ist eine konkrete Zahlenangabe nicht erforderlich (Hinweis auf E 20.1... mehr lesen...