RS Vwgh 1991/5/28 90/07/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs3;
WRG 1959 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1171/68 E 30. Mai 1969 VwSlg 7581 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftwirkung eines Schutzgebietsbescheides hat zur Folge, daß den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften ein Rechtsanspruch darauf zusteht, daß der ihr Grundeigentum erfassende Schutzbereich außerhalb der im § 68 Abs 3 AVG 1950 angeführten Fälle nur bei maßgeblicher Änderung jenes Sachverhaltes angeändert wird, welcher der seinerzeitigen Festlegung des Schutzgebietes zugrunde lag. Solchen Schutzgebietsbescheiden kommt dingliche Wirkung zu, sodaß sie durch den Eigentumswechsel nicht berührt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070123.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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