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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1171/68 E 30. Mai 1969 VwSlg 7581 A/1969 RS 1Stammrechtssatz
Die Rechtskraftwirkung eines Schutzgebietsbescheides hat zur Folge, daß den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften ein Rechtsanspruch darauf zusteht, daß der ihr Grundeigentum erfassende Schutzbereich außerhalb der im § 68 Abs 3 AVG 1950 angeführten Fälle nur bei maßgeblicher Änderung jenes Sachverhaltes angeändert wird, welcher der seinerzeitigen Festlegung des Schutzgebietes zugrunde lag. Solchen Schutzgebietsbescheiden kommt dingliche Wirkung zu, sodaß sie durch den Eigentumswechsel nicht berührt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070123.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010