RS Vwgh 1990/9/20 86/07/0191

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Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs3;

Rechtssatz

Die positive Ausübung des Abänderungsrechtes und Behebungsrechtes erfolgt durch einen neuen Bescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070191.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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