RS Vwgh 1989/10/24 87/07/0167

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;

Beachte

Vorgeschichte:1593/75 E 2. Februar 1976;

Rechtssatz

Ausführungen in sachverhaltsbezogener Erwiderung auf das einen ungerechtfertigten Eingriff in die Rechtskraft gem § 68 Abs 3 AVG behauptende Beschwerdevorbringen. Der schwere volkswirtschaftliche Schaden wurde von der Beh in der Notwendigkeit der Abtragung der Hofstelle und der damit verbundenen Existenzbedrohung eines bäuerlichen Familienbetriebes durch den Zusammenlegungsplan erblickt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987070167.X02

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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