Rechtssatz: Der Antrag auf eine Verfügung der unverzüglichen Rückstellung der beschlagnahmten Tiere an die Eigentümer war als unzulässig zurückzuweisen. Gegenstand einer Entscheidung über eine Beschwerde nach § 67a Z 2 AVG ist lediglich die Feststellung, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Zuletzt aktualisiert am 24.11.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: § 67c Abs. 2 Z 2 AVG fordert als Mindestinhalt für Maßnahmenbeschwerden Angaben darüber, welches Organ den angefochtenen Verwaltungsakt gesetzt hat und welcher Behörde dieser zuzurechnen ist. Dabei geht das Gesetz allerdings davon aus, dass diese Angaben nur soweit zu tätigen sind, als es der Partei zumutbar ist. Hat die Beschwerdeführerin keine Kenntnis über den Behördenaufbau in Österreich hat und sieht sich auch außer Stande, Angaben hinsichtlich der Zuordnung der Amtshandl... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung war aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles schließlich auch zu untersuchen, ob und inwieweit eine Maßnahmenbeschwerde iSd Art.129a Abs.1 Z.2 B-VG auch gegen behördliche Zwangsakte, die sich im Gefolge des auf einen richterlichen Befehl gegründeten Einschreitens der Sicherheitsorgane ereignen, erhoben werden kann; denn gegenständlich ist aufgrund der öffentlichen Verhandlung vor dem Oö. Verwaltungssenat allseits unstrittig, das... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
Herr J. K., XY, brachte eine mit 06.07.1999 datierte Maßnahmenbeschwerde am 13.07.1999 ein. Diese Beschwerde hat folgenden Wortlaut: ?Betr.:Gendarmerieposten Lans - Maßnahmenbeschwerde ? Verdacht einer gesetzlichen Übertretung nach den Gendarmeriebestimmungen Schaden durch Verdienstentgang und 2x Parkgebühr Sehr geehrter Verwaltungssenat! Der Bürgermeister von Lans, hat gegen mich beim Gendarmerieposten Lans Anzeige erstattet, worüber ich am 07.05.1999 von Hr. Insp. W. fernmündlich b... mehr lesen...
Am 08.03.1999 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol die Beschwerde des Herrn A. R. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit folgendem Vorbringen ein: Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wird vom Beschwerdeführer gem. Art 129a Abs 1 Z 2 BVG an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Tirol, wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und von einfach gesetzlichen Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 26.7.1996 erstattete der Beschwerdeführer folgende Beschwerde: A. "Ich bin am 12.6.1996 von Organen der Bezirkshauptmannschaft N unter Berufung auf das Fremdengesetz angehalten worden und befinde mich seither in Schubhaft. Am 12.6.1996 wurde von der BH N ein Schubhaftbescheid gemäß § 41 FrG ausgestellt. Ab dem 24.6.1996 verweigerte ich die Nahrungsaufnahme. Am 26.6.1996 stellte ich beim Bundesasylamt den Asylantrag. Am 27. oder 28.6.1996 schluckte ich einen et... mehr lesen...
Begründung: Am 2.5.1996 brachte der Beschwerdeführer, Dr Georg K, ha folgenden Schriftsatz ein: "Die vorliegende Beschwerde richtet sich auf einen Vorfall am 23.4.1996 um 10.32 Uhr, der betrifft die Bundespolizeidirektion Wien, das Militärkommando Wien, das Bundesministerium für Landesverteidigung sowie die Bundesregierung. Als ich am obigen Tag zum beschriebenen Zeitpunkt vom Eingang Bellaria kommend, vorbei am Heldendenkmal am äußeren Burgtor vorbei zur Nationalbibliothek gehen wollte, w... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 10. April 1996 wird nachfolgendes vorgebracht: "Am 13.03.1995, um etwa 9 Uhr 30 begab sich die Antragstellerin in M. in das Geschäft H., um dort vorreservierte Waren käuflich zu erwerben. Die Antragstellerin hat hierfür einen Betrag von ca. S 450,00 bezahlt. Die Antragstellerin ist Dienstnehmerin in der B.-Filiale in M. und verrichtet dort ihren Dienst in der Fleischabteilung. Um ca. 17 Uhr 50 erschienen im B.-geschäft 2 Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat sich der Mängelbehebungsauftrag gemäß § 67 c Abs 2 Z 5 AVG ausschließlich auf den 13. März 1995 (möglicherweise 1996) gerichtet, ist es unzulässig, diesen Antrag im Rahmen eines Mängelbehebungsschreibens zeitlich auf den 13. und 14. April 1996 zu erweitern. Soweit im Schreiben bezüglich des Mängelbehebungsauftrages ausgeführt wird, die verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt durch den vom GP M. gesetzten Verwaltungsakt wegen Verletzung der subjektiven Rechte der An... mehr lesen...
Begründung: Mit einer mittels Telefax am 3.11.1994 eingebrachten Beschwerde teilt der Beschwerdeführer folgenden Sachverhalt mit: "Betrifft: Beschwerde Sg Damen und Herren!!!! Ich war am 22.09.94 um ca 16 h am S-platz bei einer Wahl-Veranstaltung, welche ich auf Video aufzeichnen wollte (leider war es mir nur teilweise möglich). Im Zuge dieser Veranstaltung trat auch Fr Dr P auf. Sie sprach über die großen Einflüsse der "RUSSENMAFIA" (siehe Mord an einem rus Geschäftsmann). Da am gleichen ... mehr lesen...
Am 14 03 1996 (Postaufgabe 13 03 1996) langte der Schriftsatz vom 12 03 1996 betreffend eine Beschwerde nach § 67c AVG iVm § 32 FrG beim UVS ein, worin der BF seine Zurückweisung am 11 03 1996 anläßlich der versuchten Einreise von Ungarn nach Österreich beim Straßengrenzübergang Heiligenkreuz bekämpft. Erhebungen des Unabhängigen Verwaltungssenates ergaben, daß die Zurückweisung des BF nicht am 11 03 1996, sondern am 09 03 1996 stattgefunden hat. Dies wird vom BF in seiner Stellungnahme ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeschriftsatz vom 12 03 1996 bezieht sich auf eine behauptete Zurückweisung an der Grenze gemäß § 32 FrG am 11 03 1996, die unstrittigerweise nicht stattgefunden hat, weshalb die Beschwerde diesbezüglich als unzulässig zurückzuweisen war. Wenn im Schriftsatz vom 07 05 1996 eine am 09 03 1996 tatsächlich stattgefundene Zurückweisung bekämpft wird, so bezieht sich dieses Vorbringen auf eine - wenn auch nur zeitlich - andere Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- un... mehr lesen...
Rechtssatz: Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Bf dem h. Verbesserungsauftrag vom 27.3.1996, der bis 10.4.1996 terminisiert war, insofern nicht entsprochen hat, als er die gemäß § 52 Abs.2 FrG iVm § 67c Abs.2 AVG erforderlichen Beschwerdeinhalte, die im Verbesserungsauftrag überdies ausdrücklich einzeln ausgeführt wurden, nicht angeführt hat. So fehlt weiterhin die Bezeichnung des Schubhaftbescheides, die Bezeichnung der belangten Behörde, der genaue Sachverhalt und die
Gründe: , auf d... mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde."... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner - mit Schriftsatz vom 15.3.1994 ergänzten - Beschwerde vom 21.2.1994 beantragte der Beschwerdeführer nach näherer Darstellung des Sachverhaltes, die am 15.2.1994 (keine Angabe der Uhrzeit) vom Sicherheitswachebeamten M am Beschwerdeführer vorgenommene "Durchsuchung von Menschen" sowie die dem Beschwerdeführer bei einer darauffolgenden Personsdurchsuchung am Wachzimmer Kärntnertorpassage zuteil gewordene "erniedrigende Behandlung" (durch völlige Entkleidung) für rec... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich, daß die in seiner ursprünglichen Beschwerde vom 21.2.1994 bekämpfte Amtshandlung, nämlich eine angeblich am 15.2.1994 durchgeführte Personsdurchsuchung und eine erniedrigende Behandlung nicht stattgefunden hat. Wenn der Beschwerdeführer im Zuge des Verfahrens nunmehr vorbringt, der bekämpfte Verwaltungsakt hätte in Wahrheit nicht am 15.2.1994, sondern am "18.1.1994" (gemeint: 18.2.1994?) stattgefunden, so handelt es ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bundespolizeidirektion Wien ist als obsiegende Partei anzusehen, da die Beschwerde erst nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde. Sie hat daher Anspruch auf Kostenersatz, und zwar auf Ersatz des Aufwandes für die Vorlage der vorhandenen Akten(teile). (§79a AVG iVm §51 VwGG) Schlagworte ungenaue Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes, Identität des Beschwerdegegenstandes mehr lesen...
Rechtssatz: Die Hausdurchsuchung, bei der die einschreitenden Exekutivorgane den Auftrag hatten, bestimmte Personen wegen des Verdachts schwerwiegender - in der Türkei begangener - gerichtlich strafbarer Handlungen zu suchen, erfolgte im Dienste der Strafrechtspflege. Ein gerichtlicher Auftrag lag nicht vor, weshalb sie jener Verwaltungsbehörde zuzurechnen ist, als deren Hilfsorgane die Gendarmeriebeamten einschritten. Wie sich aus den obigen Sachverhaltsfeststellungen ergibt, erfolgte die... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 12265/1990; VfSlg 12383/1990; VwGH v. 23.9.1991, Zl. 91/19/0162; VwSen-420021 v.15.10.1992 Rechtssatz: Flugsicherungsstellen bzw. in deren Diensten tätige Gendarmerieorgane sind gemäß § 120 LuftfahrtG Hilfsorgane des nach den §§ 139 und 140 LuftfahrtG eine eigenständige Behördenqualität aufweisenden Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Unter Androhung der Festnahme und der Ausübung von Waffengewalt ausgesprochenes Verbot des Weiterfliegens stellt eine Ausübung un... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-400020 v. 27.5.1991. Rechtssatz: Zurückweisung einer Schubhaft, wenn diese weder eine Sachverhaltsdarstellung noch das Begehren enthält, die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme, nämlich die Tatsache der Festnahme und Anthaltung des Beschwerdeführers in Schubhaft, festzustellen. Zurückweisung des Antrages auf Verfahrenshilfe, weil für das Schubhaftverfahren im Gesetz keine Verfahrenshilfe vorgesehen ist. Schlagworte Verfahrenshilfe mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 2068/1950; VfSlg 5562/1967; VfSlg 9665/1983; VfSlg 10356/1985; VfSlg 10379/1985; VfSlg 10388/1985; VwGH v. 22.9.1987, Zl. 87/11/0044; VwGH v. 23.9.1992, Zl. 91/19/0162; VwSen-420010 v. 29.4.1992; s.a. EGMR v. 16.12.1992, A/251-B = Newsletter 1/93, 17f. Rechtssatz: Ein Bescheid bedarf zu seiner tatsächlichen Vollstreckbarkeit einer vorhergehenden bescheidmäßigen Vollstreckbarkeitsverfügung; liegt diese nicht vor, so können die gesetzten Zwangsakte nicht als i... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen eines wesentlichen Inhaltsbestandteiles der Beschwerde führt zur sofortigen Zurückweisung der Beschwerde, ohne daß auf die Sache selbst bzw die Beschwerdegründe näher einzugehen war. Eine Verbesserung im Sinne des § 13 Abs 3 AVG kommt nicht in Frage, weil es sich hiebei um keinen Formmangel handelt, sondern um einen essentiellen Mangel des Inhaltes. Schlagworte Schubhaft Beschwerdebestandteile mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH vom 23.9.1991, Zl. 91/19/0162 Rechtssatz: Ist aufgrund der inhaltlich nicht klar ausgeführten Beschwerde vor Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zunächst die Einholung einer Gegenschrift erforderlich, so ist der belangten Behörde auch Schriftsatzaufwand zuzusprechen. Schlagworte Obsiegen der belangten Behörde, Umfang des Kostenersatzes, Schriftsatzaufwand mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozeßvoraussetzungen des §67c Abs2 AVG, die auch für Schubhaftbeschwerden gelten, sind keine behebbaren Formmängel. Zurückweisung, wenn eines dieser Erfordernisse fehlt. Neuerliche Einbringung der Beschwerde innerhalb offener Frist möglich. Keine mündliche Verhandlung zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen. Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung einer Schubhaftbeschwerde wegen Fehlens eines dem § 67 c Abs.2 AVG entsprechenden Inhaltes; ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs.3 AVG kommt nicht in Frage. Der Beschwerdeführer verweist in seinem Schriftsatz nur darauf, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Schubhaftbescheides, insbesondere eines Mandatsbescheides nicht erfüllt seien. Die Beschwerde führt nicht aus, warum die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Schubhaft... mehr lesen...