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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)Rechtssatz
Die Berufung des Arbeitsinspektorates war bei der Bezirkshauptmannschaft, somit bei der Behörde, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat, eingebracht worden. Daß die Berufung von der Bezirkshauptmannschaft entsprechend der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides des Landeshauptmannes an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten weitergeleitet wurde, kann nicht zu Lasten des Berufungswerbers gehen. In den Verwaltungsakten findet sich auch kein Hinweis darauf, daß das Arbeitsinspektorat bewußt die Entscheidung einer vom Bundesminister für Arbeit und Soziales verschiedenen Behörde herbeiführen wollte. Ein Fall iSd hg E 24.2.1993, 92/02/0309, liegt nicht vor.
Schlagworte
Instanzenzug Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020239.X03Im RIS seit
20.11.2000