RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0462

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §63 Abs5;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Hat der Berufungswerber in seiner Berufung den Hinweis "in offener Frist" angebracht, so gibt dies zu behördlichen Erhebungen über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung dieses Rechtsmittels Anlaß (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138 und E 18.5.1988, 88/02/0010).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090462.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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