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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0090Rechtssatz
Ob die Partei zu dem Zeitpunkt, da sie die Zurückziehung der Berufung erklärte, anwaltlich vertreten war oder nicht, spielt für die Wirksamkeit der Prozeßerklärung im Hinblick auf § 10 Abs 6 AVG keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100041.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008