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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §7 Abs4;Rechtssatz
Die Rücknahme der Berufung gegen den Bescheid über die Bewertung nach § 12 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 durch die Partei des Zusammenlegungsverfahrens in der Schlichtungsverhandlung erfolgte vorbehaltslos, auch wenn in der Verhandlungsschrift die Beifügung enthalten ist, ihr "Anspruch auf Abfindung mit Grundstücken tunlichst gleicher Beschaffenheit (ist) zu berücksichtigen". Dies ist als bloße Erinnerung an die im § 17 Abs 1 und § 17 Abs 8 NÖ FlVfLG 1975 enthaltenen gesetzlichen Vorgaben für die Rücknahme der Berufung im vorliegenden Fall rechtlich bedeutungslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070130.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.03.2009