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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0186Rechtssatz
Auch eine unrichtige Fertigungsklausel in der Ausfertigung eines Bescheides ist der Berichtigung zugänglich (Hinweis E 13.5.1987, 87/08/0071; hier trägt der Bescheid im Kopf die Bezeichnung "Amt der Tiroler Landesregierung - Krankenfürsorge und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer"; die Fertigungsklausel am Schluß lautet: "Für die Landesregierung:
Vorsitzender der Verwaltungskommission").
Schlagworte
FertigungsklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120172.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010