RS Vwgh 1993/12/16 93/06/0228

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/13 91/06/0191 2

Stammrechtssatz

Ein offenkundiger Schreibfehler hinsichtlich der Fehlbezeichnung eines Teilgrundstückes im Spruch eines Bescheides, der im Sinne des § 62 Abs 4 berichtigungsfähig ist, ist auch ohne Vorliegen eines Berichtigungsbescheides im berichtigen Sinn zu lesen, sofern eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Grundstück nicht besteht

(Hinweis E 21.6.1990, 89/06/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060228.X02

Im RIS seit

07.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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