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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 3Stammrechtssatz
Um den Bf zur Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid zu legitimieren, mußte nicht der von der Berichtigung betroffene Bescheid, sondern nur der Berichtigungsbescheid eine Rechtsverletzung des Bf bewirkt haben können (Hinweis E 31.3.1992, 92/07/0017).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070175.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010