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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wurde der Bescheid nicht mündlich verkündet, so liegt vor der Zustellung an wenigstens einen Bescheidadressaten noch kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor (Hinweis B 27.6.1988, 88/10/0100).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060099.X01Im RIS seit
11.07.2001