RS Vwgh 1993/1/28 92/06/0099

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Wurde der Bescheid nicht mündlich verkündet, so liegt vor der Zustellung an wenigstens einen Bescheidadressaten noch kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor (Hinweis B 27.6.1988, 88/10/0100).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060099.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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