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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1705/48 E 18. März 1950 VwSlg 1333 A/1950 RS 1Stammrechtssatz
Die Tatsache, daß der Partei der Inhalt eines Bescheides bei ihrer Vorsprache bei der Behörde mitgeteilt wurde, kann nicht als mündliche Verkündung des Bescheides gewertet werden.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090291.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011