RS Vwgh 1993/1/14 92/09/0291

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
AVG §62 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1705/48 E 18. März 1950 VwSlg 1333 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß der Partei der Inhalt eines Bescheides bei ihrer Vorsprache bei der Behörde mitgeteilt wurde, kann nicht als mündliche Verkündung des Bescheides gewertet werden.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090291.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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