Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin B-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft sechs namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §62 Abs1;AVG §67g Abs1 idF 1995/471;VStG §46 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein bei der öffentlichen mündlichen Verkündung allenfalls unterlaufener Begründungsmangel kann die gültige Bescheiderlassung nicht in Zweifel ziehen, wenn der normative Gehalt des (angefochtenen) Bescheides nach dem Inhalt der erfolgten Beurkundun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte zu hg. Zl. 96/02/0431 eine Säumnisbeschwerde mit der Behauptung ein, die belangte Behörde habe nicht innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist einen Bescheid über seine nach § 51 FrG bei dieser am 6. März 1996 eingebrachten Schubhaftbeschwerde erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. Dezember 1996 erging seitens der belangten Behörde eine schriftliche Entscheidung über dessen Eingabe vom 6. März 1996. Die Schubhaftbeschwerde wurde nach § 52 Fr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g Abs1;AVG §67g Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/08/02 95/02/0503 1 Stammrechtssatz Die Verkündung eines Bescheides nach § 67g AVG ist auch zulässig, wenn die Parteien nicht anwesend sind (Hinweis E 25.1.1995, 94/03/0292). Mit der mündlichen Verkündung wird damit der Bescheid - unabhängig von der in § 67g AVG geforderten Zus... mehr lesen...
Am 6. Mai 1996 kam es auf Grund eines Lecks beim sogenannten "Burgüberfall" im Welser Mühlbach zu einer überhöhten Wasserführung im Schenkelbach und in der Folge zu Überschwemmungen von angrenzenden Liegenschaften. Noch am selben Tag wurde vom Bürgermeister der Stadt Wels eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle durchgeführt, zu der die beschwerdeführende Partei nicht geladen wurde und an der auch kein Vertreter der beschwerdeführenden Partei teilnahm. Bei dieser Verhandlung wurde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;
Rechtssatz: Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die mündliche Verkündung an eine bei der Verkündung nicht anwesende Partei nicht möglich (Hinweis Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 557, Anm 7). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070204.X02 Im RIS seit 12.11... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 15. November 1994 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 13. April 1994, betreffend 1. Übertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 25 i.V.m. § 62 Abs. 1 lit. e Forstgesetz 1975 sowie 2. Übertretung nach § 174 Abs. 1 lit. b Z. 18 i.V.m. § 64 Forstgesetz 1975 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Hiezu wurde - im wesentli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/01 Staatsvertrag von Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AmtsspracheV Slowenisch 1977 §3 Abs1 Z2;AmtsspracheV Slowenisch 1977 §3 Abs2;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs5;B-VG Art8;StV 1955 Art7 Z3;VolksgruppenG 1976 §15 Abs1;VolksgruppenG 1976 §16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/10/0212 Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, daß er durch seinen bevollmächtigten Vertreter eine Berufung gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 14. Februar 1996 verfaßt habe. Der Vertreter des Beschwerdeführers habe vom Beschwerdeführer bislang lediglich erfahren, daß ein Bescheid der belangten Behörde, der mit 27. Juni 1996 datiert sei, direkt an den Beschwerdeführer zugestellt worden sei. Daraufhin habe der Vertreter der Beschwerdeführers am 16. Juli 1996 eine "Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/10/0100 B 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ist nach dem Vorbringen des Bf in einem Einparteienverfahren die Zustellung oder mündliche Verkündung eines Bescheides nicht erfolgt, so vermag sich der Gerichtshof bei Erledigung einer Beschwerde unabhängig von der Richtigkei... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. März 1995, Zl. 94/07/0074, und auf den hg. Beschluß vom 29. Oktober 1996, Zl. 96/07/0020, verwiesen. Aufgrund des vorzitierten hg. Erkenntnisses vom 28. März 1995 hatte die belangte Behörde einen Ersatzbescheid zu erlassen. Da die belangte Behörde diesen Bescheid nicht zeitgerecht erließ, erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (siehe hg. Zl. 96... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070150.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Z vom 11. Juli 1994 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 23 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 50a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 der Auftrag erteilt, die auf dem Grundstück Nr. 399/2 der KG G betriebene Hundezucht wegen Widerspruches zum Flächenwidmungsplan (allgemeines Wohngebiet) umgehend einzustellen. Dieser Bescheid war in einer einheitlichen Sendung an beide Beschwerdeführer adressiert. Mit Eingabe vom 13. Juli 1994... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0194 1 Stammrechtssatz Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die S... mehr lesen...
Mit Ladungsbescheid vom 16. November 1992 legte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung dem Beschwerdeführer unter anderem eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 zur Last und lud ihn für den 9. Dezember 1992 zur Vernehmung. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 23. November 1992 zugestellt. Laut "Strafverhandlungsschrift" der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 9. Dezember 1992 gab der Beschwerdeführer die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung zu. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, einer Partei ein erstinstanzliches Straferkenntnis unter Umgehung ihres der Behörde gegenüber namhaft gemachten Verteters mündlich zu verkünden. Ein solcherart verkündetes erstinstanzliches Straferkenntnis ist nicht rechtswirksam erlassen (Hinweis: E 13.12.1982, 82/10/0015, VwSlg 10920 A/1982... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist aufgrund eines Vertrages aus dem Jahre 1988 seit 1991 Miteigentümer des Grundstückes Gp 331/2, KG Reith. Mit Schreiben vom 25. Jänner 1989 suchte er um die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer zweiten Wohnung in dem sich auf der genannten Liegenschaft befindlichen Wohnhaus an. Die Bewilligung zur Errichtung dieses Einfamilienwohnhauses war der Mutter des Beschwerdeführers, die bis Ende 1988 grundbücherliche Alleineigentümerin war und nunmehrige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Anfertigung einer Kopie anläßlich einer Akteneinsicht kann nicht die formelle Zustellung des Bescheides bewirken. Daran vermag auch der Hinweis, die Zustellung einer Kopie des Bescheides bewirke keine Rechtswidrigkeit, da die Unterschrift des Behördenvertreters auf dem Original eigenhändig beigesetzt sei, n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §1;ZustG §7;
Rechtssatz: Der Umstand, daß jemand in den Besitz einer Kopie eines ihm nicht wirksam zugestellten Bescheides kommt, ist von einer Zustellung nach dem ZustG zu unterscheiden (hier: nach den Angaben in der Beschwerde gelangte der bf Bauwerber aufgrund einer Akteneinsicht seines Vertreters in den Besitz einer Kopie des ersti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 12. Jänner 1995 (ergänzt am 7. Februar 1995) bei der belangten Behörde eine auf Art. 129a B-VG, § 51 FrG sowie § 67 c AVG gestützte Beschwerde eingebracht, die zur Zl. Senat-F-95-400 protokolliert wurde. Die belangte Behörde führte im Beisein der (damaligen) Beschwerdevertreterin am 7. Juli 1995 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, in welcher die Verhandlung zwecks Bescheidverkündung auf den 12. Juli 1995 vertagt wurde; dieser Termin wurde von den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g Abs1;AVG §67g Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/02/0433 B 20. Dezember 1996 96/02/0338 B 8. November 1996
Rechtssatz: Die Verkündung eines Bescheides nach § 67g AVG ist auch zulässig, wenn die Parteien nicht anwesend sind (Hinweis E 25.1.1995, 94/03/0292). Mit der mündlichen Verkündung wird damit der Beschei... mehr lesen...
Mit Gesuch vom 18. Jänner 1994 beantragten die Beschwerdeführer beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für einen westseitigen Terrassenaufbau bis zur Dachgleiche, eine Dachgaupenänderung an der Südseite und zwei zusätzliche Gaupen auf der Nordseite eines im Gemeindegebiet bestehenden Hotelgebäudes. Im Zubau geplante Zimmer sollten als Erweiterung des Hotelbestandes dienen. In der Bauverhandlung vom 22. Februar 1994 erklärte der bau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0098 B 21. September 1984 RS 3 Stammrechtssatz Die Regel, dass Bescheide erst mit ihrer Zustellung als erlassen gelten, hat auch für von Kollegialorganen gefasste Beschlüsse Gültigkeit. (Hinweis auf B VS vom 1.7.1963, 2656/59) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin mehrerer Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften für schuldig befunden und hiefür bestraft. Der dagegen hinsichtlich der Höhe der Strafen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 27. November 1995 teilweise Folge. Dieser Bescheid wurde dem Arbeitsinspektorat und der Behörde erster Instanz innerhalb der Frist des § 31 Abs. 3 erster Satz VStG zugestellt; di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Frist des § 31 Abs 3 erster Satz VStG wird nur dann gewahrt, wenn das Straferkenntnis innerhalb der dort genannten Frist gegenüber dem Beschuldigten rechtswirksam erlassen wurde. Die Erlassung des Straferkenntnisses an eine andere Verfahrenspartei ist hingegen nicht geeignet, diese Wirkung herbeizuführen (Hinweis E 20.4.199... mehr lesen...
Mit Eingaben je vom 12. September 1988 beantragte die Oberösterreichische Kraftwerke AG die wasserrechtliche Genehmigung der Errichtung und den Betrieb der Wasserkraftwerke Lambach und Saag mit dem Ersuchen, "über die beiden Anträge betreffend die Kraftwerke Lambach und Saag eine gemeinsame Verhandlung durchzuführen, da die beiden Kraftwerke sowohl in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht eine Einheit bilden". Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §8;
Rechtssatz: Im Mehrparteienverfahren ist eine Berufung von Parteien gegen einen Bescheid, der ihnen nicht zugestellt, wohl aber gegenüber anderen Parteien bereits erlassen wurde, zulässig (Hinweis E 20.3.1985, 83/11/0178, E 26.5.1986, 86/08/0016). Diese - von der Rechtsprechung eingeräumte - Möglichk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft (Punkt 1 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses). Ferner wurde ihm gemäß § 64 Abs. 1 und 2 VStG der Ersatz eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 200,-- auferlegt. I. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §74 Abs2;VStG §24;VStG §44a Z5;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: Enthält ein öffentlich verkündeter Berufungsbescheid keinen Ausspruch über die Auferlegung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens und wird ein solcher Ausspruch erst in die den Parteien des Berufungsverfahrens zugestellte schriftliche Aus... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1995 wurde die an diese gerichtete Beschwerde der Beschwerdeführerin gemäß § 67c Abs. 3 AVG in Verbindung mit § 52 Abs. 4 Fremdengesetz (FrG) als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Dem Beschwerdefall liegt folgender, unbestritten gebliebener Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Zaire, ist am ... mehr lesen...