Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier am 24. April 1988 in Wien begangener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist übermittelte der Beschwerdeführer das von ihm ausgefüllte, für den Einspruch gegen eine Strafverfügung vorgesehene Formular Lager Nummer 193 a an die Erstbehörde. Unter der Rubrik "allfällige Be... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer am 23. Mai 1989 begangenen Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1983 schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist langte bei der Erstbehörde ein von der "N-KG" gezeichneter Schriftsatz mit folgendem wesentlichen Inhalt ein: "Wir bestätigen den Erhalt des Straferkenntnisses und teilen ihnen dazu mit, daß es mögli... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so hat die Beh die Berufung zurückzuweisen und darf eine materielle Entscheidung nicht erlassen. Wenn die Beh dem Besch im Berufungsbescheid überdies den Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, so wird dieser in seinen subjektiven Rechten verletzt (Hinweis E 22.6.1988, 87/02/0168, 0169; E 21.6.1989, 89/01/0204; E 22.2.1990, 90/1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §74 Abs2;AVG §75;VStG §24;VStG §51;VStG §64;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0174 1 Stammrechtssatz Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen ein erstinstanzliches Straferkenntnis, mit dem er wegen Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. Die schriftliche Berufung vom 21. März 1990 habe keinen begründeten Berufungsantrag enthalten, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen worden sei. Innerhalb der mit 29. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Liegt ein Fall des § 61 Abs 5 AVG nicht vor, so liegt im Mangel eines begründeten Berufungsantrages kein bloßes Formgebrechen, das die Behörde zur amtswegigen Behebung des Mangels gemäß § 13 Abs 3 AVG zu veranlassen hätte, sondern ein Mangel des durch Gesetz geforderten Inhaltes, demgegenüber die Beh nicht gehalten ist, ver... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vorgelegten Bescheid- und Schriftsatzkopien wurde u.a. der Beschwerdeführerin mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. Februar 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Beseitigung aller fahrbereiten und nicht mehr fahrbereiten Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Nr. 1465, KG X, sowie aller gebrauchten Ersatzteile insbesondere der Motoren, Getriebe und Hinterachsen und aller anderen neuen Ersatzteile und des Zubehörs, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 23. Oktober 1989, Zl. St-15724/89-Sti, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. April 1989 1. um 4.21 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in Linz durch Laufenlassen des Fahrzeugmotors in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand in Betrieb genommen, 2. sich in der Folge nach erfolgter Beanstandung geweigert, seinen Führerschein dem einschrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Selbst wenn die Berufungsbehörde dem Besch ohne gesetzlichen Anlaß aufträgt, eine fehlende
Begründung: seiner Berufung nachzubringen, hätte dies ein subjektives Recht des Besch auf Sacherledigung seines außerhalb der Rechtsmittelfrist ergänzten Rechtsmittels nicht begründen können (Hinweis E 23.10.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ist ein Besch lediglich aufgefordert worden anzugeben, auf welche Verwaltungsübertretungen sich seine Berufung bezieht, ist ihm jedoch nicht aufgetragen worden, eine fehlende
Begründung: nachzuholen, so ist dann im Mangel eines begründeten Berufungsantrages kein bloßes Formgebrechen gelegen, das die Behörde zur amtswegigen B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/22 90/18/0021 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH liegt ein begründeter Berufungsantrag dann vor, wenn die Eingabe erkennen läßt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge zog der Beschwerdeführer, ein persischer Staatsangehöriger, den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 11. Dezember 1989, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, in Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. November 1988 hat das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (LIA) den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten abgewiesen. Diesen Bescheid begründete das LIA im wesentlichen damit, daß nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beschwerdeführers weniger als 50 % betrage. Zu diesem Ergebnis ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphe... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hat der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 4. Oktober 1989, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wu... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 31. August 1982, AZ S n1/82, wurde über das Vermögen des Arbeitgebers des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer beantragte die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld, u.a. für Abfertigung und für Provisionen. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Wr. Neustadt vom 27. Mai 1983 wurde dem Beschwerdeführer Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung in der Höhe von S 518.400,-- zuzüglich Zinsen in der Höhe von S 6.912,-- zuerkan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs5;
Rechtssatz: Enthält der Bescheid die unrichtige Rechtsmittelbelehrung, daß keine Berufung zulässig ist, und somit auch keine Angaben über das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages, so berechtigt das Fehlen eines derartigen Antrages die Berufungsbehörde nicht zur Zurückweisung, sondern nur zur Erteilung eines Verbesserungsauft... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hietzing, vom 21. November 1989 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO 1960 eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig die Berufung mit nachstehendem Wortlaut: "Betrifft:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH liegt ein begründeter Berufungsantrag dann vor, wenn die Eingabe erkennen läßt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, Prugg Verlag, Eisenstadt, 3. Auflage, 1987, S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §8 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Enthält die Berufung keinen begründeten Berufungsantrag und keinen Hinweis, worin der Berufungswerber die Rechtswidrigkeit des erfolgten Schuldspruches (hier: nach § 8 Abs 4 StVO) erblickt, dann entspricht die Zurückweisung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39a Abs1;AVG §61 Abs5;B-VG Art8;
Rechtssatz: Dem § 39 a AVG lässt sich eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörden, Zustellungen an der deutschen Sprache nicht mächtigen Personen nur in Gegenwart eines Dolmetschers vorzunehmen, nicht entnehmen. Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die mangelnde Beherrschung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8;
Rechtssatz: § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die mangelnde Beherrschung der deutschen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wurde, nur insofern eine Änderung ergeben, als für den Fall des Fehlens eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0099 E 19. Juni 1984 RS 1 Stammrechtssatz Enthält ein erstinstanzlicher Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, liegt bei Fehlen eines solchen Antrages ein Formgebrechen iSd §§ 13 Abs 3 und 61 Abs 5 AVG nicht vor. Eine nicht begründete Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...