Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Auch untaugliche oder nicht stichhältige
Gründe: rechtfertigen nicht, von einem mangelhaft begründeten Berufungsantrag auszugehen (Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0191, E 14.2.1989, 89/07/0012). Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (sieh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. November 1995 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 4. November 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und führte begründend aus, diese habe trotz eines im erstinstanzlichen Bescheid enthaltenen Hinweises auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages einen solchen nicht enthalten. Das Fehlen eines solchen Antrages... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt s... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen ein erstinstanzliches Straferkenntnis, mit dem er wegen Übertretung des § 64 Abs. 1 KFG bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück und zwar, soweit sie sich gegen den Schuldspruch wandte; soweit sie sich gegen die Strafe richtete, wurde ihr keine Folge gegeben. Den zurückweisenden Spruchteil begründete die belangte Behörde damit, daß die schriftliche Berufung keinen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0146 1 Stammrechtssatz Liegt ein Fall des § 61 Abs 5 AVG nicht vor, so liegt im Mangel eines begründeten Berufungsantrages kein bloßes Formgebrechen, das die Behörde zur amtswegigen Behebung des Mangels gemäß § 13 Abs 3 AVG zu veranlassen hätte, sondern ein Mangel des durch Geset... mehr lesen...
Das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft, mit welchem der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt wurde, weist in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine Berufung einzubringen, und - ausgenommen bei mündlicher Berufung - auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages hin. Der Beschwerdeführer brachte einen "Einspruch" gegen dieses Straferkenntnis ein, welcher folgenden Wortlaut aufweist: "In ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §51 Abs3 idF 1990/358;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Fehlt einer schriftlichen Berufung der begründete Berufungsantrag, so mangelt es ihr an den Mindesterfordernissen, die an eine Berufung zu stellen sind; der Mangel stellt nur im Fall des § 61 Abs 5 AVG ein Formgebrechen dar. Eine schriftliche Berufu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 26. Mai 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen der §§ 24 Abs. 1 lit. a und 24 Abs. 1 lit. n StVO 1960 Geldstrafen verhängt. Im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung wurde der Beschwerdeführer unter anderem darauf hingewiesen, daß er das Recht habe, binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder mündlich eine Berufung einzubringen. Die Berufung habe den Bescheid, gegen den sie sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Entspricht die Rechtsmittelbelehrung eines erstbehördlichen Straferkenntnisses den Bestimmungen des § 63 Abs 3 AVG, § 61 Abs 1 AVG, § 61 Abs 5 AVG iVm § 51 Abs 3 VStG, dann bedarf es keiner weiteren Belehrung durch einen "Konzeptsbeamten" der Erstbehörde. Schlagworte Pflichten bei Ert... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. Dezember 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Bangladesch, vom 13. Juli 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, die vom Beschwerdeführer genannte Wohnung weise eine Nutzfläche von 51,34 m2 auf und werde von 8 Personen benützt. Im Hinblick auf diese Beengtheit liege eine für Inlä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0854 1 Stammrechtssatz Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, die Zustellung dieses Straferkenntnisses sei (im Wege der Hinterlegung) am 20. August 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §71 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 61 Abs 5 iVm § 13 Abs 3 AVG kann keine Verpflichtung der Behörde, den Beschuldigten zur Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufzufordern, abgeleitet werden. Schlagworte Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht ... mehr lesen...
Zu 1: Die vorliegende Beschwerde ist "unter Hinweis auf die irreführende Rechtsmittelbelehrung" mit einem Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... , soweit Fristen abgelaufen sind", verbunden. Als Frist, welche im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof versäumt hätte werden können, kommt allein die sechswöchige ab Zustellung des angefochtenen Bescheides im Sinne des § 26 Abs. 1 VwGG in Betracht. Da jedoch - wie sich aus dem Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde in Verbi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;VwGG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/02/0213
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Kausalzusammenhang European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020212.X01 Im... mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien hatte mit Bescheid vom 14. Jänner 1992 festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, nicht Flüchtling im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sei. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 4. März 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründend führte sie aus, der gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufun... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hatte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich mit Bescheid vom 25. September 1991 den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 8. März 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des
begründeten Rechtsmittelantrages European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010341.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010712.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 25. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Dieses Rechtsmittel weist nachstehenden Wortlaut auf: "Betrifft: Asylantragberufung Ich A, geb. in Jugoslawien, derzeit wohnhaft im Gasthof S, in X, lege hiermit gegen den Bescheid Nr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als inhaltlichen, die Zurückweisung des Rechtsmittels nach sich ziehenden ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Berufungsbescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde A vom 25. Juni 1991 als unzulässig zurück. In seiner Vorstellung hatte der Beschwerdeführer wörtlich ausgeführt: "Innerhalb offener Frist erhebe ich gegen den Bescheid ... Vorstellung gemäß § 91 NÖ Gemeindeordnung an die NÖ Landesregierung mit der Bitte um Überprüfung des gesamten Sachverhaltes und unter Hinweis auf m... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;GdO NÖ 1965 §61 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050091.X01 Im RIS seit 22.09.1992 mehr lesen...
Mit dem - in Kopie der Beschwerde angeschlossenen - Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 26. November 1991 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk, vom 7. Oktober 1991 wegen Übertretung von § 367 Einleitungssatz GewO 1973 in Verbindung mit § 367 Z. 26 GewO 1973 im Zusammenhalt mit den Punkten 2, 4, 5 des Bescheides vom 21. Dezember 1990, Zl. MBA 17-Ba 20444/3/90, g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In einem Schreiben an die Erstbehörde vom 26. Juli 1991 führte d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG stellt dann, wenn in der Rechtsmittelbelehrung des unterinstanzlichen Bescheides darauf hingewiesen wurde, gemäß § 61 Abs 5 AVG kein bloßes Formerfordernis, sondern ein inhaltliches Erfordernis dar, dessen Fehlen die Unzulässigkeit des Rechtsmittels na... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 16. August 1989 war der Beschwerdeführer einer am 23. Mai 1989 begangenen Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1983 für schuldig befunden und bestraft worden. Der dagegen eingebrachten Berufung des Beschwerdeführers gab der Landeshauptmann von Steiermark mit Bescheid vom 29. März 1990 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge und bestätigte dieses Straferkenntnis mit einer Maßgabe. Gleichzeitig wurden dem Beschwerdeführer Kost... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §69 Abs1;GBefG 1952;VStG §24;
Rechtssatz: War ein Rechtsmittel gegen einen Strafbescheid mangels begründeten Rechtsmittelantrages unzulässig, so liegt weder im Unterbleiben einer behördlichen Aufforderung zur Verbesserung ein Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs 1 AVG noch wäre einer der Tatbest... mehr lesen...