Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste vom 5. Mai 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Arbeitslosengeld abgewiesen. Dieser Bescheid enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann ... Berufung eingebracht werden. Die Berufung ist zu begründen und hat keine aufschiebende Wirkung". Am 22. Mai 1998 brachte der Beschwerdeführer folgende Berufung ein (eine andere allenfalls als Berufung zu deutende Eingabe findet sich nicht im Akt und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999030030.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden vom 8. April 1998 erklärte der Vorstand für den Geschäftsbereich II der AMA die von der Beschwerdeführerin geleisteten Sicherheiten für zwei näher bezeichnete Ausfuhrlizenzen über 3 Mio. kg bzw. 2 Mio. kg Malz in der Höhe von S 1,071.637,37 bzw. 657.696,00 zugunsten des Bundes für verfallen. In der Rechtsmittelbelehrung der Bescheide hieß es jeweils, die gegen diesen Bescheid zulässige innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides einzubringende Berufung h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Für einen Auftrag, die fehlende
Begründung: nachzuholen, bestand nach der Rechtslage des AVG idF vor der Novelle BGBl I Nr 158/1998 keine Veranlassung, da - infolge ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung - ein Fall des § 61 Abs 5 AVG nicht vorlag. Im Mangel eines begründeten Berufungsantrages war dann aber kein bloßes Formgeb... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 5. Dezember 1995 wurde gemäß § 194 GSVG im Zusammenhalt mit § 410 ASVG festgestellt, dass die Beitragsgrundlage gemäß § 25 GSVG für das Jahr 1995 (für Dkfm. Otto Frank - in der Folge Beschwerdeführer) in der Kranken- und Pensionsversicherung monatlich S 44.100,-- (Höchstbeitragsgrundlage) betrage. Dieser Bescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Der vorliegende Bescheid kann während der unerstreckbaren Frist v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §357 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;GSVG 1978 §194 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des
begründeten Rechtsmittelantrages European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Krems vom 21. Juni 1995 wurde die Beschwerdeführerin der Übertretung des § 3 Abs. 2 iVm § 6 Abs. 1 lit. a NÖ Kurzparkzonenabgabegesetz für schuldig erkannt. Über sie wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) verhängt. In der Berufung führte die Beschwerdeführerin wörtlich aus: "Der oben bezeichnete Bescheid wird seinem gesamten Inhalte nach angefochten. Geltend gemacht werden die Berufung... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Krems vom 21. Juni 1995 wurde die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 3 Abs. 2 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- verhängt. In der Berufung führte die Beschwerdeführerin wörtlich aus: "Der oben bezeichnete Bescheid wird seinem gesamten Inhalte nach angefochten. Geltend gemacht werden die Berufungsgründe der Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung ist nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthält. § 63 Abs 3 AVG darf im Geist des Gesetzes nicht formalistisch ausgelegt werden; die Berufung muss aber wenigstens erkennen lassen, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt. Es muss aus der
Begründung: zumindest erkennbar sein, aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid bekämpft wird. Fehlt es an einer solchen Begrü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/22 98/17/0323 1 Stammrechtssatz Die Berufung ist nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthält. § 63 Abs 3 AVG darf im Geist des Gesetzes nicht formalistisch ausgelegt werden; die Berufung muss aber wenigstens erkennen la... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlt im Berufungsschriftsatz ein begründeter Berufungsantrag hinsichtlich der Schuldfrage, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages hingewiesen wird, und richtet sich der begründete Berufungsantrag nur gegen die Strafhöhe, so ist hinsichtlich der Schuldfrage Teilrechtskraft eingetreten. Daran ändert auch der nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Schriftsatz nichts mehr, mit dem Bedenken gegen die G... mehr lesen...
Index: L37063 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;B-VG Art139;B-VG Art18 Abs2;KurzparkzonenabgabeG NÖ §1;KurzparkzonenabgabeG NÖ §3 Abs2;KurzparkzonenabgabeG NÖ §6 Abs1 lita;VStG §24;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/22 98/17/0323 2 Stamm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Jänner 1997 widerrief die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) die der Beschwerdeführerin gewährte Notstandshilfe und verpflichtete sie gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 151.550,--. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin die Notstandshilfe für den Zeitraum vom 1. August 1994 bis 27. August 1996 zu Unrecht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Es stellt kein Formgebrechen iSd § 61 Abs 5 AVG dar, wenn der Bescheid den Hinweis enthält, daß schriftliche oder telegraphische Berufungen zu begründen sind, ohne daß noch zusätzlich auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages aufmerksam gemacht wird. Weist die schriftlich erhobene Berufung keine
Begründung: auf... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 teilte die Beschwerdeführerin mit, daß sie unter Bezugnahme auf § 3 lit. d O.Ö. Gemeinde-GetränkesteuerG die Abgabe der Getränkesteuervoranmeldung mit Oktober 1993 einstelle. Sie sei nach der zitierten Bestimmung von der Entrichtung der Getränkesteuer befreit, da sie nur Getränke im Rahmen einer üblichen Personalverpflegung abgebe. Gleichzeitig beantragte die Beschwerdeführerin die Refundierung der von ihr bezahlten Getränkesteuer für die Jahre 1989... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;GdO OÖ 1990 §102 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0099 E 23. Oktober 1986 RS 1(hier: gilt auch für Vorstellung nach § 102 Abs 2 OÖ GdO 1990) Stammrechtssatz Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Ma... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen das mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. Februar 1997 erlassene (befristete) Aufenthaltsverbot erhobene Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Auch wenn die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages nicht formalistisch ausgelegt werden dürften, müsse die Berufung wenigstens erkennen lassen, was die Partei angestrebt und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0009 E 20. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 17. Juni 1996 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 21. Juni 1996 Asyl. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1996 wurde der Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zur hg. Zl. 97/20/0192 anhängig. Nach dem Vorbringen in der nunmehrigen Beschwerde gab der Beschwerdeführer am 10. April 1997 einen auf "zwischenzeitlich" hervorgekommene Beweisurkunden gestützten, an da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Das Erfordernis, bereits im Wiederaufnahmeantrag sämtliche Angaben zu seiner Rechtzeitigkeit vollständig vorzunehmen, ist auch durch die Einführung der § 61 Abs 5 AVG nicht beseitigt worden. Insbesondere ist dadurch nicht die Unterscheidung von Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG einerseits und Inhaltsmängeln a... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Krems an der Donau wies mit Bescheid vom 9. September 1996 die Anträge des Beschwerdeführers vom 3., 15. und 29. Juli 1996 auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß § 54 Abs. 2 FrG als verspätet zurück. Dieser Bescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen. Damit ihre Berufung inhaltlich bearbeitet werden kann, muß sie - binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich, telegr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des
begründeten Rechtsmittelantrages European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit einem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 19. September 1996 wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Geschlechtskrankheitengesetz eine Geldstrafe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 42 Stunden) verhängt. In einem Schriftsatz vom 2. Oktober 1996 erklärte die Beschwerdeführerin, gegen das Straferkenntnis Berufung einzulegen. Die Begründung: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen die mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. Jänner 1997 ausgesprochene Ausweisung der Beschwerdeführerin erhobene Berufung gemäß § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 63 Abs. 3 leg. cit. habe eine Berufung einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Wenngleich die Begriffsmerkmale eines solchen Antrages nicht formalistisch ausgelegt werden dürften, müsse die Berufung aber zumindest erkennen lassen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0009 E 20. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 10. Mai 1996 wurden die Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Landeshauptmannes von Wien vom 8. März 1996, mit denen dem jeweiligen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: der angefochtenen Bescheide im wesentlichen aus, die Berufungen der Beschwerdeführer hätten k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/2005
96/19/2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rech... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde S vom 8. August 1994 wurde dem Erstmitbeteiligten die Baubewilligung für die Errichtung eines Abstellplatzes für Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Nr. 143/2, KG S, unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Die Abstellfläche ist für betriebseigene Fahrzeuge des Betriebes des Erstmitbeteiligten vorgesehen. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung lautete wie folgt: "Betr.: Berufung Bescheid Gegenstand Baubewilligung A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/11/0149 1 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG stellt dann, wenn in der Rechtsmittelbelehrung des unterinstanzlichen Bescheides darauf hingewiesen wurde, gemäß § 61 Abs 5 AVG kein bloßes Formerfordernis, sondern ein inhaltliches Er... mehr lesen...