RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0854

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als inhaltlichen, die Zurückweisung des Rechtsmittels nach sich ziehenden Mangel.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010854.X01

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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