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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs5;Rechtssatz
Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als inhaltlichen, die Zurückweisung des Rechtsmittels nach sich ziehenden Mangel.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010854.X01Im RIS seit
16.12.1992