RS Vwgh 1994/9/8 94/18/0236

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Veröffentlicht am 08.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0854 1

Stammrechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als inhaltlichen, die Zurückweisung des Rechtsmittels nach sich ziehenden Mangel.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180236.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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