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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Aus der Vorschrift des § 61 Abs 5 iVm § 13 Abs 3 AVG kann keine Verpflichtung der Behörde, den Beschuldigten zur Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufzufordern, abgeleitet werden.
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020317.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2010