Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §6;GehG 1956 §20 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1;LDHG NÖ 1976 §7 Abs1;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3(hier: Der ausdrücklich als belangte Behörde bezeichneten Bundesminis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Februar 2004 wurde die von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bürgermeisterin von Innsbruck vom 2. Dezember 2002, betreffend Sozialhilfe, erhobene Berufung als verspätet zurückgewiesen und zwar im Wesentlichen mit der Begründung: , die Beschwerdeführerin habe die Berufung zwar innerhalb der Berufungsfrist und an die richtige Einbringungsstelle (Stadtmagistrat Innsbruck) adressiert zur Post gegeben. Tatsächlich sei die Berufun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6;AVG §63 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/10/0098
Rechtssatz: Die Bf hat die Berufung jeweils an die richtige Einbringungsstelle adressiert und innerhalb der Berufungsfrist zur Post gegeben. Die Berufung ist jeweils bei einer hiefür unzuständigen Behörde eingelangt und wurde von die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, dem Bund Kosten in der Gesamthöhe von S 114.824,-- (EUR 8.344,59) für die von der Berghauptmannschaft Leoben bzw. von Organen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten namens der Berghauptmannschaft im Zusammenhang mit der Anordnung von Maßnahmen nach einem näher umschriebenen Grubenunglück in einem Bergbau der Beschwerdeführerin eingesetzten nichtamtlichen Sachverstä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren58/02 Energierecht
Norm: AVG §6;MinroG 1999 §170;MinroG 1999 §171;MinroG 1999 §186;MinroG 1999 §217 Abs6;MinroG 1999 §223 Abs7;
Rechtssatz: § 217 Abs. 6 MinroG ist gemäß § 223 Abs. 7 MinroG mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft getreten und die zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren waren an die nach den §§ 170 und 171 leg. cit. zuständigen Behörd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer suchte bei der Stadtgemeinde Hollabrunn um teilweise Nachsicht von der Wasserbezugsgebühr für das Jahr 2002 an. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass der hohe Wasserverbrauch in diesem Jahr auf Grund eines Gebrechens im Wasserleitungsnetz entstanden sei. Mit Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Hollabrunn vom 12. Dezember 2002 wurde gemäß § 183 Abs. 1 NÖ Abgabenordnung 1977, LGBl. 3400, für das Jahr 2002 Wasserbezugsgebühr in der Höhe von EUR 53,21 nachge... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;AVG §73 Abs2;BAO §311;LAO NÖ 1977 §232;VwGG §27;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Entstehen der Entscheidungspflicht ist, dass ein Antrag gestellt wurde, über den bescheidmäßig zu entscheiden ist. Es kann nur die Säumnis jener Behörde geltend gemacht werden... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 12. November 1999 hatte die Gebühreninkasso Service GmbH dem Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1999 auf Befreiung von der Entrichtung des Fernsprech-Grundentgeltes für den Zeitraum vom 1. August 1999 bis zum 31. August 2000 stattgegeben. Mit einer vom 3. Februar 2000 datierten Erledigung der Gebühreninkasso Service GmbH wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass die Entgeltbefreiung aufgehoben worden sei. Im Briefkopf ist - unter dem Schriftzug "Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;AVG §73 Abs2 idF 1998/I/158;
Rechtssatz: Der Devolutionsantrag ist gemäß § 73 Abs. 2 zweiter Satz AVG i. d.F. BGBl. I Nr. 158/1998 bei der Oberbehörde einzubringen. Wird der Devolutionsantrag bei der unzuständigen Behörde eingebracht und von dieser gemäß § 6 AVG an die zuständige Behörde weitergeleitet, so geht die Zuständigkeit mit Einlangen bei der (zuständigen) Obe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflich... mehr lesen...
In dem beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (der belangten Behörde) am 2. März 2001 eingelangten Schriftsatz - überschrieben mit "1. Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Zif 3 B-VG iVm § 88 Abs 2 SPG 2. Aufsichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen Richtlinien gemäß § 31 SPG (§ 89 SPG) 3. ..." - brachten die Beschwerdeführer, soweit hier wesentlich, vor, ein nicht im Dienst befindlicher Beamter des Gendarmeriepostens L habe auf Anfrage eines Ing. E. am 13. Februar 2001 eine "Zulassungsanf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §6;SPG 1991 §88 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hätte der unabhängige Verwaltungssenat in Anwendung des § 6 AVG die bei ihm nach § 88 Abs. 2 SPG 1991 eingebrachte Beschwerde an die Datenschutzkommission zu übermitteln gehabt (Hinweis: E 19.1.2001, Zl. 2000/19/0131). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 litA Z1 ;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95;LAO Krnt 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224
Rechtssatz: Nun trifft zwar § 95 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeord... mehr lesen...
1. Mit Schreiben vom 22. November 2000 hat die Beschwerdeführerin der belangten Behörde eine kurzfristige Werbeaktion, den sogenannten "Wintertarif", angezeigt. Die Beschwerdeführerin bot dabei ihren Endkunden innerhalb des eigenen Ortsnetzes für den Zeitraum 1. Dezember 2000 bis 28. Februar 2001 für Gespräche, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens (täglich) geführt werden, in allen Tarifoptionen folgende Verrechnung an: Es wird für ununterbrochene Verbindungen von jeweils mindestens ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG;B-VG Art11 Abs2;DSG 2000 §1;EGVG 1991 Anlage Art2;TKG 1997 §83 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 83 Abs. 2 TKG kann u.a. die Regulierungsbehörde Auskünfte verlangen, die für den Vollzug dieses Gesetzes und der relevanten internationalen Vorschriften notwendig sind. § 83 Abs. 2 TKG sieht som... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland (SD). Nach der unwidersprochen gebliebenen Darstellung des Beschwerdeführers in seiner Beschwerde wurde er am 1. Februar 1998 entsprechend einem von ihm gestellten Antrag in die Verwendungsgruppe A1 übergeleitet und am 26. Jänner 2000 mit der Leitung der Abteilung IV seiner Dienststelle betraut. Nach seinen Angab... mehr lesen...