Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Rechtssatz
Die Beischaffung des Strafaktes stellt einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt dar, und zwar auch dann, wenn der Strafakt bei derselben Behörde geführt wird oder wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110276.X01Im RIS seit
09.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017