RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0202

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs3 ;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren iSd § 57 Abs 3 AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen bedurfte es nicht. Der erwähnte erste Blick aber stellt keinen Verfahrensschritt dar - abgesehen davon, daß er aktenmäßig gar nicht zum Ausdruck kommt, sodaß es nach der Aktenlage offen ist, ob die Erstbehörde der Rechtzeitigkeit der Vorstellung überhaupt Beachtung geschenkt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110202.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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