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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Rechtssatz
Daß der Mandatsbescheid der Erstbehörde das Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern noch nicht enthielt, macht den diesbezüglichen Ausspruch im erstinstanzlichen Bescheid und im angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig. Auch dann, wenn der die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügende Mandatsbescheid rechtkräftig geworden wäre, wäre das folgende Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern nicht unzulässig gewesen, weil es sich dabei um eine andere Sache handelt.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peiusBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110396.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017