1 Die revisionswerbende Wassergenossenschaft (in der Folge: Wassergenossenschaft) wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (in der Folge: BH) vom 30. April 1997 aufgrund freier Vereinbarung der daran Beteiligten anerkannt und die Satzung genehmigt. 2 Die §§ 1 und 3 der Satzung der Wassergenossenschaft lauten samt Überschriften auszugsweise (sprachliche Fehler im Original): „Sitz und Zweck der Genossenschaft § 1 Die Genossenschaft ist aufgrund fr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155 WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155 WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Wassergenossenschaft wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (in der Folge: BH) vom 14. Juli 1970 unter gleichzeitiger Genehmigung der Satzung als freiwillige Genossenschaft im Sinn des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Zweck der Revisionswerberin ist die Entwässerung der einbezogenen Grundstücke ihrer Mitglieder bzw. die Regelung des Grundwasserhaushaltes und die Erricht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §74 Abs2WRG 1959 §77 Abs2WRG 1959 §77 Abs5WRG 1959 §85 Abs1WRGNov 1999
Rechtssatz: Anders als hinsichtlich der Kontrolle der Zweckmäßigkeit der Tätigkeit und der finanziellen Gebarung der Wassergenossenschaften ist die Überwachung der Einhaltung des WRG 1959 nach § 85 Abs. 1 dritter Satz WRG 1959 nicht davon abhängig, dass öffentl... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 4. Mai 1964 wurde die auf Grund freier Vereinbarung gebildete beschwerdeführende Wassergenossenschaft (kurz: WG) gemäß §§ 98, 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, 77 und 78 WRG 1959 anerkannt. Ferner wurde ausgesprochen, dass dieser Bescheid die Genehmigung der vorgelegten Satzungen einschließe und die WG mit Rechtskraft des Bescheides die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlange. Zweck dieser WG ist die Errichtung und Erha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litb idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs3 litc idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155;WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155;WRG 1959 §81 Abs1;
Rechtssatz: Nach §§ 77 Abs. 5 und 80 Abs. 2 WRG 1959 in der Fassung der WRG-Novelle 1999 besteht bei einer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1990/252;WRG 1959 §81 Abs1;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung neuer Liegenschaften bedarf eines Einvernehmens iSd § 81 Abs. 1 WRG 1959. Dazu bedarf es auf Seiten des Aufzunehmenden grundsätzlich eines Antrages, auf Seiten der WG bedarf es eines darauf gerich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1990/252;WRG 1959 §81 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0094 E 19. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung des Umfanges der Wassergenossenschaft und macht daher eine - gemäß § 7... mehr lesen...
I. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. März 1967 (als freiwillige Genossenschaft im Sinne des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) gegründete Wassergenossenschaft G. (WG) anerkannt. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des in dem (in den Verwaltungsakten enthaltenen) einen wesentlichen Bestandteil der Satzung der WG bildenden Mitgliederverzeichnis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §77 Abs1;WRG 1959 §77 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0173 E 13. Dezember 2001 RS 1(Hier nur die ersten beiden Sätze; Einer Wassergenossenschaft wurde der Auftrag erteilt, eine neue Satzung zu beschließen und der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.) Stammrecht... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP), Franz H, der Er... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litb;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;WRG 1959 §83 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 77 Abs 3 lit b WRG 1959 bestimmt, dass die Satzungen einer Wassergenossenschaft (ua) die Grundsätze für die Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Stimmen zu enthalten haben. Dem Gesetzgeber kann nun nicht zugesonnen werden, er hätte es bei dies... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §88c Abs5 idF 1999/I/155; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0173 E 13. Dezember 2001 RS 1(hier nur die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Im Verfahren zur Genehmigung einer Satzungsänderung ( § 77 Abs 5 WRG 1959) hat nur die Wassergenossenschaft selbst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0180 E 18. Jänner 2001 RS 2(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Bescheid und der Beschwerde geht hervor, dass eine vom mitbeteiligen Abwasserverband in den Mitgliederversammlungen vom 27. März 2001 und 2. Juli 2001 beschlossene Änderung der Verbandssatzungen mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Juli 2001 gemäß den §§ 88c und 99 Abs. 1 lit. i WRG 1959 genehmigt wurde. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass an Stelle bisheriger Regelungen die mit dem Genehmigungsvermerk des vorliegenden Bescheides verseh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §88c Abs5 idF 1999/I/155;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Genehmigung einer Satzungsänderung ( § 77 Abs 5 WRG 1959) hat nur die Wassergenossenschaft selbst Parteistellung, weil der Rechtsakt der Genehmigung (oder Nichtgenehmigung) der Satzungen nur gegenüber der W... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse je vom 29. Juni 2000, Zl. 98/07/0182 und Zl. 99/07/0039 verwiesen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die beschwerdeführende Wassergenossenschaft (WG) wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurde deren Satzung genehmigt. Der Mitbeteiligte ist Eigentümer der Liegenschaften EZ. 11 und EZ. 13, je KG G (in weiterer Folge: KG G), auf welchen die Bauwerke G Nr. 11 bzw. G Nr. 15 errich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155;WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155;
Rechtssatz: Nach §§ 77 Abs. 5 und 80 Abs. 2 WRG 1959 in der Fassung der WRG-Novelle 1999 besteht bei einer Neuaufnahme von Mitgliedern in eine Wassergenossenschaft weder die Notwendigkeit der Änderung der Satzung noch die der Einholung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155;WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/21/0647 E 24. Juli 2001 RS 1
(hier: Die belBeh hat in einem Verfahren iSd § 77 Abs 5 WRG 1959
idF 1999/I/155 iVm § 80 Abs 2 WRG 1959 idF 1999/I/155 auch eine
"Feststellung" des Inhaltes getroffen, da... mehr lesen...
Die Wassergenossenschaft P ist eine aufgrund freier Vereinbarung der daran Beteiligten gemäß § 74 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gebildete freiwillige Wassergenossenschaft mit dem Zweck der Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser. Sie wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde vom 3. Juli 1969 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und ihre Satzungen genehmigt. Der Beschwerdeführer ist gemäß § 3 dieser S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;
Rechtssatz: Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von Wassergenossenschaften ab ihrer bescheidmäßigen Anerkennung durch die Verwaltungsbehörde mit... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Juli 1988, Zl. 88/07/0049, hinzuweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 27. Jänner 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit welchem die belangte Behörde die erstinstanzliche Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers, ihn mit der Gp. X in der KG G zwangsweise ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung des Umfanges der Wassergenossenschaft und macht daher eine - gemäß § 77 Abs 5 WRG der Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde bedürftige - Satzungsänderung erforderlich (Hinweis E 22.3.1988, 84/07/0391). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Jänner 1990 stellte die Agrarbezirksbehörde Stainach (AB) gemäß §§ 1 und 3 des Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes 1985, LGBl. 8/1986 (StAgrGG), fest, daß die zu je einem Neuntel "im Eigentum" von "näher angeführten Liegenschaften" stehende Liegenschaft EZ, KG K, sogenannte "R Auen", eine agrargemeinschaftliche Liegenschaft darstelle. Gleichzeitig erließ die AB gemäß § 2 Abs. 3 sowie §§ 6 und 43 StAgrGG für die Agrargemeinschaft "R Au" - die mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AgrGG Stmk 1985 §2 Abs3;AgrGG Stmk 1985 §43 Abs1;AgrGG Stmk 1985 §43 Abs2 litd;AgrGG Stmk 1985 §6;FlVfGG §15;FlVfGG §36 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §93;
Rechtssatz: Im konkreten Fall steht die von der AgrBeh für eine Agrargemeinschaft fest... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1985 genehmigte der Landeshauptmann von Steiermark gemäß §§ 87 Abs. 4, 77 Abs. 5 und 78 WRG 1959 eine Änderung der Satzungen des beschwerdeführenden Wasserverbandes, die unter anderem die Aufnahme der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde als Mitglied vorsah. Aufgrund der Berufung dieser Gemeinde wurde der Bescheid jedoch vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit Bescheid vom 15. Juli 1987 gemäß § 87 Abs. 4 und § 77... mehr lesen...
Index: L69306 Wasserversorgung Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §10 Z1;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §20;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §3;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §87 Abs4;
Rechtssatz: Der Beitritt zu einem Wasserverband kann wirksam auch unter einem Vorbehalt erklärt werden. Aus de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §141;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78 Abs3 litb;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Sahen die Satzungen einer Wassergenossenschaft, deren Zweck die Trinkwasserversorgung ist, einen Maßstab über die Aufteilung der Herstellungs-, Betriebs- und Haltungskosten nicht vor und liegt hinsichtlich der Einhebung derartiger Kosten nach einem an der Quadratmeteranzahl zugebauter Wohnfläche o... mehr lesen...