1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. September 2014 wurde der Revisionswerberin die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme und Versickerung thermisch belasteter Grundwässer zum Zweck der Durchführung eines wasserwirtschaftlichen Versuches zum Nachweis des Standes der Technik hinsichtlich der im Einreichprojekt „Grundwasserentnahme und Wiederversickerung thermisch veränderter Grundwässer, wasserwirtschaftlicher Versuch“ dargestellten ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1 WRG 1959 §21 Abs3 WRG 1959 §27 Abs1 litb B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1VwGVG 2014 §17VwRallg WRG 1959 §21 Abs3WRGNov 1990 AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gültig von 01.01.2012 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3 WRG 1959 § 21 heute WRG 1959 § 21 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 21 gültig von 01.01.2014 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3 WRG 1959 § 21 heute WRG 1959 § 21 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 21 gültig von 01.01.2014 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Betreiberin des Kraftwerks P. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb dieses Kraftwerks aus dem Jahr 1920, zuletzt geändert in den Jahren 1938/40 und endüberprüft im Jahr 1944, war mit 31. März 2012 befristet. Der Mitbeteiligte ist Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Hochwasserabflussbereichs der G im Bereich dieses Kraftwerks. 2 Im Jahr 1963 schloss die Revisionswerberin mit dem Rechtsvorgänger des Mitbeteiligten... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3
Rechtssatz: Die auf § 21 Abs. 3 WRG 1959 gestützte Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes setzt voraus, dass dieses Recht bereits ausgeübt wurde (vgl. VwGH 24.4.2003, 2001/07/0181). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018070358.L01 Im RIS seit 01.06.2021 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1WRG 1959 §21 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob eine "Ausübung" eines Wasserbenutzungsrechtes vorliegt, kann nur vor dem Hintergrund des jeweiligen erteilten Rechts beurteilt werden und stellt somit grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung dar. Ein Aufgreifen des vom VwG entschiedenen Ei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §27 Abs1 litfWRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs3
Rechtssatz: § 21 WRG 1959, insbesondere dessen Abs. 1, verfolgt den Zweck, die Hortung von Wasserbenutzungsrechten zu vermeiden, Wasserbenutzungsrechte generell möglichst kurz zu befristen und die Dauer der Benutzung des Gewässers auf den konkreten Bedarf abzustellen (vgl. VwGH 11.... mehr lesen...
1 Unterhalb des Wasserkraftwerks der D. S. & Co betreiben - in örtlicher Abfolge - der Erstmitbeteiligte, der Revisionswerber und der Zweitmitbeteiligte jeweils ein Kleinwasserkraftwerk am W.-Mühlkanal. Diese drei Wasserkraftwerke sind im Hinblick auf eine gemeinsame Wehranlage rechtlich und technisch verbunden. 2 Die beiden Turbinen des vom Revisionswerber betriebenen Wasserkraftwerks wurden jeweils mit Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1907 und 15. Mai 19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §13 Abs2WRG 1959 §21 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0313 E 10. April 1984 RS 3 Gleiches gilt für Wiederverleihungsverfahren. Stammrechtssatz Gemäß § 12 Abs 1 WRG 1959 ist nur das Maß der zu bewilligenden Wassernutzung, nicht aber das Maß der anderen Parteien aus anderen Rechtstiteln zustehenden Wassernutzung zu bestimmen. ... mehr lesen...
1 Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Antrag vom 13. Mai 2016 ersuchte die mitbeteiligte Partei um Wiederverleihung ihres bis Ende des Jahres 2016 befristeten Wasserbenutzungsrechts zur Grundwasserentnahme aus dem auf dem Grundstück Nr. 2081, KG H., gelegenen Tiefbrunnen (Brunnen "H."). 2 Die revisionswerbende Partei ist aufgrund eines Bescheids der belangten Behörde aus dem Jahr 1967 Wasserbenutzungsberechtigte an der Quelle "K.". 3 Beide Wasserentnahmen erfolg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §9
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung darf wegen einer mit ihrer Ausübung verbundenen Verletzung fremder Rechte dann nicht erteilt werden, wenn eine solche Verletzung fremder Rechte durch die Ausübung der begehrten wasserrechtliche... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) vom 20. August 2018 wurde der mitbeteiligten Partei das Wasserbenutzungsrecht für die Räumschneeeinbringung in die Großache an einer näher beschriebenen Einbringungsstelle (mit einer maximal einzubringenden Schneemenge im Ausmaß von 15.000 m3 pro Wintersaison) sowie die Ablagerung in näher genannten Bereichen, befristet bis zum 31. März 2021, unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen wiederverliehen. 2 Gegen diesen Besch... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Juli 2011 (berichtigt mit Bescheid vom 23. Dezember 2011) verlieh die belangte Behörde der revisionswerbenden Partei das Wasserbenutzungsrecht zur Einbindung der betrieblichen Abwässer ihres Schlachthofs in die Ortskanalisation der Gemeinde P. und in weiterer Folge in eine näher bezeichnete Kläranlage sowie für die Errichtung und den Betrieb der dazu dienenden Anlagen und Anlagenteile befristet bis 31. Dezember 2026 wieder. In Bezug auf diese Anlagen (in der ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 12. Dezember 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine von den Revisionswerbern im Verfahren über einen von diesen am 26. Juni 2017 gestellten Antrag auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes (§ 21 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) erhobene Säumnisbeschwerde gemäß § 8 Abs. 1 VwGVG ab. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht - soweit für die vorliegende Revisionsentscheidung von Interesse - zugrunde, nach Einbr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (in der Folge: BH) vom 12. August 1948 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer hydroelektrischen Anlage für die Gewinnung elektrischer Energie am R.-Bach erteilt. Diese Bewilligung wurde auf die Dauer von 60 Jahren - gerechnet von der Rechtskraft dieses Bescheides - erteilt. Mit Schreiben vom 3. Juni 2007 suchte der Beschwerdeführer fristgerecht um die Wiederverleihung des gegenstä... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/07/0239 E 24. Mai 2012 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechts iSd § 21 Abs 3 WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechts, sondern die Erteilung eines neuen Rechts an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rech... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §12;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Wiederverleihung iSd § 21 Abs 3 WRG 1959 besteht nur, wenn bestehende Rechte nicht entgegenstehen. Die Inhaber bestehender Rechte können alle ihnen zustehenden Einwendungen gegen die Wiederverleihung erheben (vgl. E 26. April 2012, 2008/07/0048). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §12;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei beurkundeten Übereinkommen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie die Inanspruchnahme fremder Rechte nur für die Bewilligungsdauer decken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2013:2011070097.X03 Im RIS seit 12.11.2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die Auslegung eines Übereinkommens ist eine Vorfrage für das Ansuchen um Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nach § 21 Abs. 3 WRG 1959. In Ermangelung einer gegenteiligen Regelung in den Verwaltungsvorschriften besteht für die Behörde nach § 38 Abs. 1 AVG keine Verpflichtung zur... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft W (BH) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Kleinkläranlage mit einer Ausbaugröße von 10 EW60 Schmutzfracht bzw. 10 EW150 hydraulisch auf dem Grundstück Nr. 79, KG Aigen, samt Einleitung der gereinigten Abwässer in den S-bach (auch: S-bach). Im Rahmen der von der BH eingeleiteten vorläufigen Überprüfung gemäß § 104 WRG 1959 nahm das wasserwirtschaftlichen Planungsorga... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §32;WRG 1959 §55; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/07/0093 E 24. Juli 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0032 E 6. Juli 2006 RS 5(Hier ohne den Klammerausdruck) Stammrechtssatz Eine negative Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans kann nur dann zur Versagung der Bewilligung oder z... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2002, Zl. 2001/07/0095, verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (kurz: LH) vom 17. Mai 2001 wurde unter Spruchpunkt II der Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer biologischen Abwasserreinigungsanlage mit anschließender Versickerung auf Pz. 911/3, KG. R., abgewiesen. Aufg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0032 E 6. Juli 2006 RS 4 Stammrechtssatz Weder § 55 WRG 1959 noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes sehen vor, dass allein der Umstand, dass das wasserwirtschaftliche Planungsorgan eine negative Stellungnahme abgegeben hat, zur Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung oder zur Abweisung eines Wiede... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0032 E 6. Juli 2006 RS 5 Stammrechtssatz Eine negative Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans kann nur dann zur Versagung der Bewilligung oder zur Abweisung des Wiederverleihungsantrages führen, wenn darin dargetan wird, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung des Vorha... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Februar 1990 wurde der B. & Co. KG (= Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei) die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Schotter aus der X zwischen Strom-km xx und xy in den Gemeindegebieten von L und S unter näher genannten Nebenbestimmungen erteilt und im Wasserbuch der Stadt L unter PZ 945 eingetragen. Als Frist für den Baubeginn wurde der 1. Juli 1991 festgesetzt. Die wasserrechtliche Bewilligung wu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0181 E 24. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz § 21 Abs 3 WRG 1959 bezieht sich auf die Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes. Eine wasserrechtliche Bewilligung auf Grund dieser Gesetzesstelle kann daher nur im Umfang und mit dem Inhalt des bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes wieder ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Schon der Wortlaut des § 21 Abs 3 erster Satz WRG 1959 setzt ein "bereits ausgeübtes Wasserbenutzungsrecht" voraus. Fehlt es aber bereits an der Voraussetzung eines "bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes", kommt einem allfälligen "Wiederverleihungsantrag" keine Hemmungswirkung hinsichtlich des Ablaufs d... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (im Folgenden: LH) vom 19. Oktober 1988 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer biologischen Kläranlage (System R) samt den Zu- und Ableitungen auf zwei näher bezeichneten Grundstücken, KG G, im Schutzgebiet IIIa und IIb des Wasserwerkes A, mit der Einleitung biologisch gereinigter Abwässer in die M im Ausmaß von maximal 20 m3/d bzw. 0,3 l/s unter Mitbenutzung der Entwäs... mehr lesen...