RS Vwgh 2008/2/21 2005/07/0124

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Veröffentlicht am 21.02.2008
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §21 Abs3;
WRG 1959 §55;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/07/0032 E 6. Juli 2006 RS 4

Stammrechtssatz

Weder § 55 WRG 1959 noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes sehen vor, dass allein der Umstand, dass das wasserwirtschaftliche Planungsorgan eine negative Stellungnahme abgegeben hat, zur Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung oder zur Abweisung eines Wiederverleihungsantrages zu führen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005070124.X02

Im RIS seit

12.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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