RS Vwgh 2013/10/24 2011/07/0097

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Veröffentlicht am 24.10.2013
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §11;
WRG 1959 §21 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0239 E 24. Mai 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechts iSd § 21 Abs 3 WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechts, sondern die Erteilung eines neuen Rechts an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rechts dar (Hinweis E 25. April 2002, 98/07/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070097.X01

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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