Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1 Satz1;WRG 1959 §138;WRG 1959 §50; Beachte Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;
Rechtssatz: In Rechte einer durch eine einstweilige Verfügung verpflichteten Partei wird nicht dadurch eingegriffen, dass die endgültige Anordnung von Maßnahmen nach dem WRG, in die jene münden könnte, weiter gehend sein dürfte. Europea... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §40;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Materialaufschüttungen, durch die Teile (hier: Drainagerohre) einer wasserrechtlich bewilligten Entwässerungsanlage tiefer zu liegen kommen als bisher, die aber funktionell mit dieser Anlage nicht verbunden sind und dessen Wirkungsweise auch nicht beeinträchtigen, stellen keine Änderung dieser Anlage dar und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §4 Abs2;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Eine aus öffentlichem Interesse auf Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gerichtete wasserrechtliche Anordnung gemäß § 138 WRG schließt einen Alternativauftrag zu einem nachträglichen Bewilligungsansuchen aus. Die Vollstreckung einer aus öffentlichem Interesse auf Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gerich... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...