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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche Eingriffe der vom Bf bezeichneten Art nicht eröffnet worden. Da somit die Voraussetzungen für einen Vollzug fehlen, war dem Aufschiebungsbegehren nicht zu entsprechen.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990070017.A01Im RIS seit
12.11.2001