RS Vwgh 1990/4/12 AW 90/07/0017

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Veröffentlicht am 12.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche Eingriffe der vom Bf bezeichneten Art nicht eröffnet worden. Da somit die Voraussetzungen für einen Vollzug fehlen, war dem Aufschiebungsbegehren nicht zu entsprechen.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990070017.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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