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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990070028.A02Im RIS seit
12.11.2001