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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Konsenslosigkeit des den Grundeigentümer berührenden Zustandes (hier konsenlos errichteter und mangelhaft instandgehaltener Entwässerungsgraben eines Flugfeldes auf den Grundstücken des besagten Eigentümers) berechtigt diesen als Betroffenen iSd § 138 Abs 6 WRG zur jederzeitigen Antragstellung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG, wobei der Benützer dieses über die genannten Grundstücke verlaufenden Grabens als Adressat eines auf Verlangen des betroffenen Grundeigentümers zu erlassenden wasserpolizeilichen Auftrages in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070051.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016