RS Vwgh 1995/9/21 95/07/0059

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070059.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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